Brandenburg

Antisemitismusbeauftragter in Brandenburg vorerst nicht besetzt

Künstliche Verzögerung: Warum gibt es immer noch keinen Antisemitismusbeauftragten für Brandenburg?

In Brandenburg wird vorerst weiterhin kein Antisemitismusbeauftragter des Landes ernannt. Der Hauptausschuss des Landtags konnte sich am Mittwoch nicht auf einen Personalvorschlag für das Amt einigen, was bedeutet, dass in den kommenden Landtagssitzungen keine Entscheidung getroffen werden kann. Im März wurde bereits eine Entscheidung vertagt, da jüdische Verbände weiteren Beratungsbedarf signalisiert hatten.

Die letzten Plenarsitzungen der Legislaturperiode sind für den 19., 20. und 21. Juni geplant. Sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden, kann das Amt des Antisemitismusbeauftragten nicht mehr vor der Konstituierung des neuen Landtags besetzt werden, der am 22. September neu gewählt wird. Insgesamt hatten sich 39 Bewerber für das Amt beworben, aus denen jüdische Gruppen und die Landtagsfraktionen jeweils einen Kandidaten für eine Anhörung im Hauptausschuss benennen konnten. Sechs Kandidaten waren im Februar zur Anhörung geladen.

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Die Aufgaben des Antisemitismusbeauftragten umfassen die Funktion als Ansprechpartner bei vermuteten antisemitischen Vorfällen, den Austausch mit jüdischen Gemeinden sowie die Sensibilisierung der Gesellschaft für verschiedene Formen des Antisemitismus. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, mit der Möglichkeit einer zweimaligen Wiederwahl.

Lebt in Brandenburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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