Thüringen hat beschlossen, in diesem Jahr die Kosten für musikalische Aufführungen bei Vereinsfesten zu übernehmen. Die Staatskanzlei in Erfurt erklärte, dass dies als Anerkennung für die wichtige Arbeit ehrenamtlicher Vereine, Organisationen und Einrichtungen im gesellschaftlichen Leben gedacht sei. Die CDU-Fraktion wies auf ihre Initiative im Landtag hin, die zu dieser Entscheidung geführt habe.
Es ist geplant, dass Thüringen und die Gema eine Pauschalregelung für gemeinnützige Vereine treffen. Das Ziel ist, dass das Land unter bestimmten Bedingungen die Gema-Gebühren für bis zu drei oder möglicherweise vier Vereinsfeste übernimmt, bei denen Musik öffentlich abgespielt wird. Die Lizenzierung von Musik ist erforderlich, wenn sie öffentlich genutzt wird.
Um die Kosten für das Land zu kalkulieren, werden alle Vereine und Organisationen, die von diesem Angebot profitieren möchten, gebeten, sich bis zum 31. Mai 2024 über die Internetseite der Gema anzumelden. Dadurch wird eine bessere Einschätzung des finanziellen Rahmens ermöglicht.