Wartburgkreis

Kormorane im Wartburgkreis: Monitoring und Abschüsse 2022

Alarmierende Fakten zu Abschüssen von Kormoranen im Wartburgkreis

Kormorane sind im Wartburgkreis hauptsächlich an den größeren Fließgewässern wie Werra und Hörsel anzutreffen. Sie erweitern jedoch ihr Verbreitungsgebiet und nutzen auch kleinere Nebengewässer und Teiche zur Nahrungssuche. Diese Vögel sammeln sich typischerweise in Bäumen in der Nähe von Gewässern und nutzen sie als gemeinschaftliche Schlafplätze, die von Ornithologen genutzt werden, um ihre Bestände zu erfassen.

Im Jahr 2022 wurden mindestens 31 Schlafplätze in Thüringen erfasst, wobei nur 8 davon regelmäßig über mehrere Monate von Kormoranen genutzt wurden. Die bedeutendsten Schlafplätze befinden sich vor allem im nördlichen und nordwestlichen Thüringen sowie in Ostthüringen. Im Wartburgkreis sind Schlafplätze entlang der Werra bekannt, wie beispielsweise im Bereich Gerstungen-Neustädt und bei Barchfeld-Immelborn.

Inzidenztracker

Der Gesamtbestand der monatlich erfassten Kormorane an den Schlafplätzen lag zwischen 65 im Juni und 1.604 im Oktober 2022. Es gab im Jahr 2022 keine Brutversuche oder Bruten in Thüringen, daher handelt es sich hauptsächlich um „Zug-, Rast- und Gastvögel“. Es gab lediglich fünf erfolgreiche Bruten von Kormoranen entlang der Landesgrenze am „Bosseröder Rhäden“ auf hessischer Seite.

Es ist zu beachten, dass Kormorane nicht dem Jagdrecht unterliegen und aufgrund von EU-Richtlinien und dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind. Dennoch sind Abschüsse in bestimmten Fällen gestattet, wie zur Abwendung von fischereiwirtschaftlichen Schäden oder zum Schutz der heimischen Tierwelt in einem definierten Gebiet um Gewässer. Es besteht eine halbjährliche Meldepflicht für getätigte Abschüsse gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde des Wartburgkreises.

Ringfunde an erlegten Kormoranen sind von wissenschaftlichem Interesse, da sie Informationen über das Alter des Vogels, den Beringungsort und die Flugdistanz liefern können. Die nächste Abschussmeldung an die Untere Naturschutzbehörde ist für den 15. Juli 2024 für im ersten Halbjahr geschossene Kormorane erforderlich. Bei Fragen steht Andreas Heck von der Unteren Naturschutzbehörde unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

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