PolitikSachsen

Lokalpolitik Magdeburg: Regierung lockert interne Regeln für Beraterverträge

Entdecken Sie die neuesten Entwicklungen bei der Vergabe von Beraterverträgen in Sachsen-Anhalts Landesregierung

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat ihre internen Regeln zur Vergabe von Beraterverträgen gelockert, wie aus einer Kleinen Anfrage der Linken hervorgeht. Diese Regelung, die seit 2004 vorsah, dass geplante Beraterverträge, Gutachten und Studien ab 5.000 Euro in der wöchentlichen Staatssekretärskonferenz vorgelegt werden müssen, wurde nun aufgehoben. Diese Entscheidung stößt auf Kritik, da bereits in der Vergangenheit durch zwei Untersuchungsausschüsse Missstände bei der Vergabe von Beraterverträgen aufgedeckt wurden.

Insbesondere während des zweiten Untersuchungsausschusses von 2016 bis 2021 wurde bemängelt, dass geplante Verträge oft nicht in der Staatssekretärskonferenz vorgelegt wurden, was gegen geltende Regeln verstieß. Die fehlende Kontrolle innerhalb der Regierung könnte zu Problemen führen und die Vergabe externer Verträge weiter fördern. Allein zwischen 2022 und 2023 gaben die Ministerien von Sachsen-Anhalt über sechs Millionen Euro für Beratungsleistungen aus, obwohl Kritiker schon seit Langem einen „Wildwuchs“ solcher Beraterdienstleistungen beklagen.

Die Opposition, insbesondere die Linken, fordert eine Rückkehr zu einem strukturierteren Verfahren bei der Vergabe von Beraterverträgen. Obwohl die Landesregierung die Praxis externer Gutachten verteidigt und unabhängige Expertise als notwendig bezeichnet, zeigen sich auch Politiker wie der Grünen-Finanzpolitiker Olaf Meister überrascht über die Lockerung der Vergaberegeln. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion im Landtag über eine mögliche Wiedereinführung eines strukturierten Verfahrens verlaufen wird.

Lebt in Amberg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"