Die Grünen im Bundestag planen, die Debatte über ein mögliches Verbot der AfD erneut zu entfachen. Trotz laufender Gerichtsverhandlungen über die Einstufung der AfD als „extremistischer Verdachtsfall“ in Münster werden vermehrt Forderungen laut, ein Parteiverbotsverfahren einzuleiten. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, äußerte sich in einem Interview eindeutig zu dieser Angelegenheit.
Einige Argumente sprechen laut Steffen für ein AfD-Verbot, darunter die Diskussion über „Remigrations-Pläne“ einiger AfD-Anhänger und die Absicht einiger Parteimitglieder, den Parteienstaat sowie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen zu wollen. Weiterhin verdichten sich Hinweise, dass einige Abgeordnete der AfD angeblich aus Russland finanziert werden.
Die Gerichtsentscheidung aus Köln im März, die die AfD als extremistischen Verdachtsfall einstuft, bildet laut Steffen eine Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren. Jedoch betont er, dass neben den Informationen des Verfassungsschutzes auch eigene juristische Gutachten vorliegen müssten, um den Antrag auf ein Verbot zu begründen.
Obwohl ein Parteiverbot laut Grundgesetz möglich ist, ist der Prozess komplex und wurde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst zweimal umgesetzt. Um ein Verbot zu erwirken, müsste ein Antrag von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat gestellt werden, und die endgültige Entscheidung träfe das Bundesverfassungsgericht. Dem Gesetz zufolge müsste nachgewiesen werden, dass die Partei nicht nur verfassungsfeindliche Ansichten vertritt, sondern diese auch aktiv und aggressiv umsetzen will.