Ein 23-jähriger Sexualstraftäter wurde vor dem Gefängnis gerettet, nachdem er geständig war wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Das Schöffengericht beim Amberger Amtsgericht gewährte dem Täter eine Bewährungsstrafe aufgrund seines Geständnisses, das er über seinen Verteidiger mitgeteilt hatte. Der Angeklagte, der seit neun Jahren in Deutschland lebt, hatte die neun Jahre alte Tochter eines Ehepaares sexuell missbraucht, als er alleine mit ihr in ihrer Wohnung war.
Das Verbrechen wurde erst mehrere Monate später entdeckt, als das Mädchen sich ihren Eltern offenbarte. Der Täter hatte dem Kind nach dem Übergriff Geld gegeben und sie aufgefordert, nichts zu sagen. Obwohl keine offensichtlichen psychischen Folgen bei dem Mädchen festgestellt wurden, besteht die Möglichkeit, dass sich solche Folgen später zeigen könnten. Der Täter zeigte Reue und erklärte sich bereit, eine Therapie zu machen und finanzielle Schadenersatzforderungen zu erfüllen.
Der Oberstaatsanwalt bezeichnete den Vorfall als nahe an einem Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs. Das Geständnis des Täters führte dazu, dass seine Strafe von zwei Jahren Haft zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er muss eine ambulante Sexualtherapie absolvieren, von einem Bewährungshelfer betreut werden, eine Geldauflage zahlen und hat ein Kontaktverbot zur missbrauchten Schülerin, die mittlerweile zehn Jahre alt ist.