Die saarländische Landesregierung hat beschlossen, die Lärmschutzverordnung für die Außengastronomie während der Fußball-Europameisterschaft 2024 zu lockern. Demnach dürfen Gaststätten und Biergärten an Spieltagen ihre Außengastronomie mit Fernsehübertragung bis 24 Uhr betreiben. Diese Sonderregelung gilt im Juni und Juli 2024 und wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Saarland umgesetzt.
Ministerin Petra Berg von der SPD betonte die Beliebtheit von Sport-Großveranstaltungen in der Bevölkerung und die Tradition, diese gemeinsam zu feiern. Die Außengastronomie darf während der EM sogar geöffnet bleiben, bis das jeweilige Spiel beendet ist, auch wenn dies über Mitternacht hinausgeht. Die Verordnung ist zeitlich auf die EM 2024 beschränkt und gilt nur an den Tagen, an denen ein Spiel stattfindet und in der Außengastronomie, in der das Spiel übertragen wird.
Die Verordnung bietet Gastronomen Rechtssicherheit, während sie gleichzeitig die Anliegen der Anwohner nach Lärmschutz berücksichtigt. Es sei jedoch erwähnt, dass Großveranstaltungen wie Public Viewings von dieser Regelung ausgenommen sind. Mit dieser Maßnahme hofft die Landesregierung, die Bevölkerung zu ermutigen, die Spiele der Fußball-EM gemeinsam und ausgelassen im öffentlichen Raum zu verfolgen.