Der Kreisjugendrat im Bodenseekreis bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, aktiv an der Jugendbeteiligung teilzunehmen. Jede der 48 weiterführenden Schulen im Kreis hat das Recht, zwei Schülerinnen bzw. Schüler für den Kreisjugendrat zu benennen, wobei eine Person als ordentliches Mitglied und die andere als Stellvertretung fungiert. Darüber hinaus können auch Jugendvertretungen in Städten und Gemeinden sowie Jugendverbände je zwei Vertreter in den Kreisjugendrat entsenden, vorausgesetzt, sie sind Schülerinnen und Schüler einer weiterführenden Schule im Bodenseekreis.
Für Schülerinnen und Schüler, die am Kreisjugendrat interessiert sind, besteht die Möglichkeit, sich an ihre Schülermitverantwortung (SMV), die Verbindungslehrkräfte ihrer Schule oder das örtliche Jugendreferat zu wenden. Zur Unterstützung des Kreisjugendrats dient die Geschäftsstelle Kreisjugendrat im Landratsamt, bestehend aus der Fachstelle Begleitung Kreisjugendrat/Jugendbeteiligung und der Geschäftsstelle des Kreistags.
Die Arbeit im Kreisjugendrat ermöglicht es den Jugendlichen, ihre Stimme zu erheben, Ansichten zu vertreten und an Entscheidungen teilzuhaben, die ihre Belange betreffen. Durch die Einbindung der jungen Generation in die politischen Prozesse auf Kreisebene wird eine vielfältige und jugendgerechte Gestaltung von Maßnahmen und Projekten ermöglicht, die das Leben junger Menschen im Bodenseekreis positiv beeinflussen können.