Der Kyffhäuserkreis in Thüringen hat beschlossen, ab dem 1. März 2024 eine neue Bezahlkarte namens Social Card an 360 Leistungsempfänger auszugeben. Diese Karte, die in Zusammenarbeit mit Visa und der Publk GmbH entwickelt wurde, soll den Empfängern Zugang zu ihren Sozialleistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz ermöglichen. Anstelle von Bargeld werden die Sozialleistungen nun monatlich per Sepa-Überweisung auf die kontoungebundene Visa Prepaid-Karte gutgeschrieben.
Um die regionale Nutzung zu fördern, wird die Karte im Kyffhäuserkreis an die ersten beiden Postleitzahlnummern der jeweiligen Region gekoppelt. Dies ermöglicht eine potenzielle Verwendung außerhalb des Landkreises, während gleichzeitig die bundesweite Nutzung eingeschränkt wird. Die Einführung der Social Card zielt darauf ab, den Auszahlungsprozess zu vereinfachen, potenziellen Missbrauch zu verhindern und die regionale Wirtschaft zu stärken.
Die Landrätin des Kyffhäuserkreises, Antje Hochwind-Schneide, betont die Vorteile der Social Card, indem sie darauf hinweist, dass Verwaltungsleistungen und zusätzliche Verwaltungskosten eingespart werden können. Die regionale Begrenzung der Karte soll nicht nur die eigene Wirtschaft unterstützen, sondern auch die Teilhabe der Asylsuchenden am kulturellen Leben im Landkreis fördern. Dies wird als entscheidender Schritt für die erfolgreiche Integration der Asylsuchenden angesehen.