Im Rahmen des Berufungsverfahrens zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei beim Oberverwaltungsgericht 457 neue Beweisanträge eingereicht. Die Verhandlung wurde nach einer Unterbrechung fortgesetzt und der 5. Senat des OVG in Münster musste aufgrund der Vielzahl von Anträgen Termine bis zu den Sommerferien ansetzen. In dem Verfahren, das sich um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz dreht, sollen Personen wie Maximilian Krah und Peter Boehringer am Donnerstag Münster besuchen. Das Ziel des 5. Senats des OVG ist es, zu klären, ob das Urteil der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat, nachdem das Bundesamt die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat.
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