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Kurzfristige Hochwasserhilfe in Grafschaft Bentheim: Anträge bis 22. März möglich

Hilfe in akuten Notlagen: Soforthilfe für Hochwasseropfer in der Grafschaft Bentheim

Die Grafschaft Bentheim hat eine Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen in Kraft gesetzt, um Privatpersonen, die durch das Hochwasser zwischen Weihnachten und Anfang Januar in akute Notlagen geraten sind, zu unterstützen. Dies beinhaltet akute Hochwasserhilfen für Privathaushalte, die bis zum 22. März 2024 beantragt werden können. Die finanzielle Unterstützung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und dient dazu, vorübergehende akute Notlagen bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen zu bewältigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Hochwasser-Soforthilfe nicht für die Beseitigung von Hochwasserschäden an Gebäuden, Infrastruktur, landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen gedacht ist. Privathaushalte, die bereits eine Versicherung abgeschlossen haben, müssen beglichene Zahlungen an das Land Niedersachsen abtreten. Eine Abtretungserklärung kann für diesen Zweck ausgefüllt und eingereicht werden.

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Zusätzlich wurde von der Grafschafter Kreisverwaltung ein Servicetelefon eingerichtet, um Fragen zur Hochwasserhilfe zu beantworten. Das Servicetelefon ist während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung erreichbar und bietet Unterstützung für alle Anliegen rund um die Soforthilfe.

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