Die Ampel-Parteien SPD und FDP haben eine Einigung zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 in angespannten Wohnungsmärkten erzielt. Diese Maßnahme begrenzt die Miete bei Vertragsabschluss auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ursprünglich wäre die Regel zum Ende des Jahres 2025 ausgelaufen. Diese Entscheidung markiert einen Kompromiss bei einem der wichtigsten Streitpunkte zwischen den beiden Parteien.
Zur Sicherung vor starken Mietsteigerungen drängte die SPD im Bundestag seit längerem auf ein verstärktes Engagement von Bundesjustizminister Marco Buschmann. Berichten zufolge führte Buschmann direkte Verhandlungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Debatte um eine Reform des Mietrechts in der Koalition hatte zuvor zu einer Blockade geführt, mit der nun ein Ende gefunden wurde. Die FDP stimmte angeblich einer Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 zu, während weitere Anpassungen im Mietrecht weiter diskutiert werden sollen.
Die Einführung der Mietpreisbremse im Jahre 2015 erfolgte aufgrund drastisch steigender Mietpreise, insbesondere in Metropolregionen wie Hamburg, München und Berlin. Viele Mieter waren nicht mehr in der Lage, sich ihre Wohnungen zu leisten und mussten daher in kleinere oder günstigere Gegenden umziehen. Die SPD plant zusätzlich, die Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent zu senken, was die maximale Mietsteigerung innerhalb von zwei Jahren begrenzt. Dieser Schritt wird jedoch voraussichtlich am Widerstand der FDP scheitern.
Darüber hinaus plant die Ampel eine Einigung bezüglich Ermittlungsmaßnahmen im Internet. Das „Quick-Freeze“-Verfahren sieht vor, dass Daten erst gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf schwere Straftaten besteht. Die zuständigen Ministerien erwarten einen neuen Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, um die Regelungen für Ermittlungsmaßnahmen zu konkretisieren.