Kriminalität und JustizMemmingen

Gerichtsverfahren um Livestream vom Landesjägertag

Gerichtsstreit um Livestream-Verbot: Warum ist eine einstweilige Verfügung so umstritten?

Nach dem Verbot eines Livestreams vom Landesjägertag in Weiden sind Vertreter des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) und der Kreisgruppe Memmingen vor Gericht erschienen. Der BJV hatte Einspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt, die den öffentlichen Livestream untersagte. Die Anwältin des BJV beantragte, die Verfügung aufzuheben, und es gab keine gütliche Einigung. Die Richterin wird ihre Entscheidung am 16. Mai verkünden.

Der Landesjägertag sollte in Präsenz stattfinden und öffentlich im Internet übertragen werden. Der Vorsitzende der Kreisgruppe Memmingen, Andreas Ruepp, argumentierte, dass in der Mitgliederversammlung sensible Themen diskutiert werden und Mitglieder möglicherweise zurückhaltender sind, wenn ein Livestream verfügbar ist.

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Das Gericht verbot den öffentlichen Livestream per einstweiliger Verfügung und drohte mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Der BJV wies darauf hin, dass bereits 2023 ein Livestream ohne Beanstandungen stattgefunden habe. Eine hybride Mitgliederversammlung sei gesetzlich vorgesehen, auch wenn nicht kontrollierbar sei, wer außer den Mitgliedern die Übertragung verfolge.

Die Richterin betonte, dass zu einer hybriden Mitgliederversammlung explizit eingeladen werden müsse und die elektronische Teilnahme gewährleistet sein müsse. Die Präsenzversammlung allein via Internet zu übertragen, reicht nicht aus. BJV-Präsident Ernst Weidenbusch machte geltend, dass der Name der Gruppe im Antrag falsch geschrieben wurde, was zu Verwirrung führte.

Weidenbusch bezichtigte die gegnerische Seite, dies absichtlich getan zu haben, um die Schutzschrift und den Antrag nicht verknüpfen zu können. Die Gegenseite bestritt dies vehement, und die BJV-Anwältin warnte vor möglichem Missbrauch. Diskussionen um die Schutzschrift und Namen führten zu zusätzlicher Komplexität in dem Rechtsstreit vor Gericht.

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