Ein Ehepaar aus der nördlichen Ortenau wurde nach Zollermittlungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.000 Euro verurteilt, da sie über mehr als zwei Jahre Leistungen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis in Höhe von rund 22.000 Euro bezogen hatten, ohne ihre zusätzlichen Einkünfte offenzulegen. Die Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach fanden heraus, dass das Paar Handwerksarbeiten für verschiedene Auftraggeber durchgeführt und zudem einen Onlinehandel betrieben hatte. Das Amtsgericht Kehl bestätigte die Vorwürfe und verhängte Geldstrafen von jeweils 1.500 Euro gegen den Mann und die Frau wegen Betrugs. Zusätzlich müssen sie die überzahlten Leistungen an die KOA zurückzahlen. Dieser Fall zeigt deutlich die Konsequenzen von Betrug im Zusammenhang mit öffentlichen Leistungen und die Ernsthaftigkeit des Verstoßes gegen die Regeln zur Arbeitsförderung.
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