Die Bundespolizeidirektion hat für den 14. April anlässlich des Derbys zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 eine Verfügung erlassen. Diese betrifft die An- und Abreise im Bahnverkehr nach Braunschweig und sieht ein Verbot für das Mitführen von Glasflaschen, Getränkedosen, Pyrotechnik, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen vor. Die Verfügung gilt zwischen 8 und 13.30 Uhr sowie zwischen 15 und 20.30 Uhr und betrifft alle Züge auf verschiedenen Strecken, darunter die Verbindungen zwischen Hannover und Braunschweig sowie Wolfsburg und Braunschweig.
Zusätzlich erstreckt sich die Verfügung auf Entlastungszüge und sämtliche Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe und Haltepunkte. Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich IC- und ICE-Verbindungen. Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Verfügung überwachen. Das Mitführen potenziell gefährlicher Gegenstände wird durch die Bundespolizei als notwendige Maßnahme angesehen, um möglichen Ausschreitungen und strafbaren Handlungen bei Zusammenkünften der Fangruppen vorzubeugen. Es wird darauf hingewiesen, dass die genauen Details der Verfügung der Allgemeinverfügung zu entnehmen sind.