Reisen

Pfefferspray: Wirkung, Regeln und Besonderheiten

Unbekannte Fakten und Regeln für den Einsatz von Pfefferspray in Bremen

Immer wieder sorgen Zwischenfälle mit Pfefferspray für Aufsehen, zuletzt in einem Schnellrestaurant mit 15 Verletzten. Doch was ist das eigentlich, und wer darf es mit sich führen? Pfefferspray ist ein Reizstoff auf Basis von Capsaicin, dem Wirkstoff von Chilischoten. Meist wird Pfefferspray in kleinen Sprühdosen mit einer Reichweite von bis zu zwei Metern verkauft. Capsaicin bewirkt brennende Schmerzen in den Augen und auf der Haut, Husten und Atemnot.

CS-Gas, auch Tränengas genannt, fällt ebenfalls unter die Reizstoffe, basiert aber auf einer chemischen Verbindung. Menschen und Tiere reagieren unterschiedlich auf CS-Gas als auf Pfefferspray. Vor allem Alkohol- oder Drogenkonsum kann das Schmerzempfinden und damit auch die Wirksamkeit stark beeinflussen. Grundsätzlich darf jeder in Deutschland Pfefferspray besitzen und mit sich führen, vorausgesetzt, das Reizmittel ist zur Tierabwehr gekennzeichnet. Dieser Hinweis muss eindeutig formuliert auf der Dose zu sehen sein. Wenn nicht, fällt das Mittel unter das Waffengesetz und ist nicht erlaubt. Wer Tierabwehrspray in Notwehr gegen Menschen einsetzt, kann sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig machen.

Bei CS-Gas ist die Lage etwas anders: Wer mindestens 14 Jahre alt ist, darf es frei erwerben und mit sich führen, vorausgesetzt, es trägt ein amtliches Prüfzeichen, auch PTB-Zeichen genannt. Gaspistolen können ab 18 Jahren erlaubnisfrei erworben werden, zum Führen in der Öffentlichkeit wird jedoch ein Kleiner Waffenschein benötigt. Anders als Tierabwehrspray ist es für den Einsatz gegen Menschen bestimmt, natürlich nur in Notwehrsituationen. Vorsicht ist bei Reisen angesagt: In vielen europäischen Ländern sind Pfefferspray und CS-Gas streng verboten. Wer eine Reise plant, sollte sich entweder vorher genauestens informieren oder Reizmittel aller Art lieber zu Hause lassen.

Grundsätzlich ist der Umgang mit Pfefferspray und Reizgas nach Bundesrecht geregelt. Landesspezifische Regelungen nur für Bremen gibt es also nicht. Eine Besonderheit jedoch gilt in der Bremer Waffenverbotszone: Wie die Innenbehörde auf Nachfrage mitteilt, dürfen amtlich zugelassene Reizstoffsprühgeräte auch dort mitgeführt werden.

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