Am 23. Februar 2025 sind die Brandenburger zur vorgezogenen Bundestagswahl aufgerufen. Rund zwei Millionen Wahlberechtigte, darunter etwa 54.000, die erstmals an der Wahl teilnehmen, haben die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Die Wahllokale sind am Sonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Über 28.000 Wahlhelfer sorgen dafür, dass die Stimmabgabe und Auszählung reibungslos ablaufen. In Brandenburg stellen sich 132 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, wobei zwölf Parteien eine Landesliste eingereicht haben. Jeder Wähler besitzt zwei Stimmen, eine Erststimme für einen Direktkandidaten und eine Zweitstimme für eine Partei.

Die Bundestagswahl 2025 ist nicht nur eine wichtige politische Entscheidung, sondern wird auch nach dem neuen Wahlrecht durchgeführt. Die Wahlrechtsreform, die im März 2023 beschlossen wurde, führt zu einem kleiner gewordenen Bundestag mit maximal 630 Abgeordneten. Anders als bisher, können nicht alle Wahlkreisgewinner automatisch in den Bundestag einziehen. Die Sitzverteilung hängt stark von den Zweitstimmen ab, was bedeutet, dass die Erststimme an Bedeutung verliert. Die neuen Regelungen wurden nach dem Rauswurf von Ex-Finanzminister Christian Lindner und dem Bruch der Ampelkoalition Anfang November 2024 eingeführt.

Änderungen im Wahlrecht

Nach den neuen Bestimmungen kann auch ein direkt gewählter Kandidat leer ausgehen, falls die Zweitstimmen für seine Partei nicht ausreichen. Dies könnte insbesondere für die Union von Bedeutung sein, die darum wirbt, sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme für sich zu gewinnen. Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt weiterhin bestehen, jedoch können Parteien mit mindestens drei Direktmandaten auch einziehen, selbst wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten.

Die Wahl findet in 299 Wahlkreisen statt. Die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag wurde auf 630 begrenzt, was zu einem Schrumpfen der Institution beiträgt. In der Vergangenheit hatte die Sollgröße des Bundestags bei 598 gesessen. Der Plenarsaal wird nach der Wahl umgebaut, um die neue Sitzverteilung widerzuspiegeln. Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages wird spätestens 30 Tage nach der Wahl stattfinden.

Kontext der Wahl

Die Wahlrechtsreform wurde unter einer Koalition aus SPD, Grünen und FDP umgesetzt und vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform erklärt. In den letzten Wochen vor der Wahl war die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen eingeschränkt, um einen ungestörten Wahlkampf zu ermöglichen. Die Reform hat vielfältige Diskussionen ausgelöst, darunter einige rechtliche Auseinandersetzungen, die beim Bundesverfassungsgericht verhandelt wurden. Die Union äußert Bedenken, dass die Reform sie benachteiligt.

Die kommenden Tage bis zur Wahl sind entscheidend für die Parteien. Eine letzte Wahlkampfaktion fand am Samstag statt. Während die politischen Akteure fieberhaft an ihren Strategien feilen, wird erwartet, dass die neuen Wahlrechtsregelungen einige Wähler zu Stimmensplitting ermutigen, also ihre Erststimme für eine Partei und die Zweitstimme für eine andere abzugeben. Die Auswirkungen der Wahl und des neuen Systems auf das Wahlverhalten bleiben jedoch weiterhin unklar.

Die Bundestagswahl 2025 stellt nicht nur eine Herausforderung für die Wähler dar, sondern auch für die politischen Akteure, die sich auf ein neues, komplexeres System einstellen müssen, das die politische Landschaft Deutschlands nachhaltig beeinflussen könnte.

Mehr Informationen zur Wahl und den Änderungen im Wahlrecht finden sich auf Merkiur, Das Parlament und Tagesschau.