Am Samstagabend, dem 22. Februar 2025, kam es in Löbau zu einer Spontandemonstration, an der etwa 80 Personen teilnahmen. Diese zog ab 17.45 Uhr durch das Stadtzentrum, während die Polizeidirektion Görlitz den Protestmärschen ausreichend Sicherheit gewährte. Die Demonstration stand unter dem Motto „Gegen Polizeiwillkür“ und endete gegen 19.15 Uhr. Laut der Polizei verliefen alle Proteste, sowohl in Löbau als auch in den umliegenden Städten, friedlich.

Die Teilnehmer von Löbau waren nicht die einzigen, die an diesem Tag gegen verschiedene gesellschaftliche Themen auf die Straße gingen. In Bautzen fanden gleichzeitig mehrere Versammlungen statt. Bereits ab 15.00 Uhr protestierte eine Gruppe von etwa 90 Personen unter dem Motto „Lass mal nicht die Demokratie ausmerzen“. Diese Versammlung führte vom Bahnhof über die Schilleranlagen zurück zum Bahnhof und endete gegen 16.45 Uhr. Kurz darauf, um 16:20 Uhr, zogen rund 290 Teilnehmer für eine Demo mit dem Titel „Asylwende jetzt!“ vom Kornmarkt über die Friedensbrücke bis zum Kreisverkehr an der Schliebenstraße, ebenfalls mit einem friedlichen Verlauf.

Vielfältige Proteste in Bautzen und Görlitz

In Görlitz fanden ebenfalls zwei Versammlungen statt. Von 13 bis 16 Uhr protestierten zehn Personen unter dem Motto „Mach dein Kreuz ohne Haken“ in der Nähe eines überfrorenen Eisfeldes. Später am Abend, zwischen 18 und 19:50 Uhr, zogen bis zu 120 Teilnehmer unter dem Titel „antifaschistisch, klimagerecht, sozial – am Wahlsonntag und jeden Tag“ über den Görlitzer Elisabethplatz.

Die Polizei notierte während ihrer Beobachtungen einen ruhigen Verlauf der Versammlungen. Es gab jedoch Zwischenfälle, darunter eine Anzeige gegen einen Teilnehmer in Bautzen, der eine verbotene Geste zeigte und eine verfassungsfeindliche Parole skandierte. Solche Vorfälle stellen nicht nur eine Herausforderung für die öffentliche Ordnung dar, sondern auch für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, welches in Deutschland tief verwurzelt ist und immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist.

Der Kontext der Versammlungsfreiheit

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, verankert in Artikel 8 des Grundgesetzes, ist ein Kernelement der demokratischen Auseinandersetzung in Deutschland. Historisch betrachtet hat die Versammlungsfreiheit ihre Wurzeln in der Aufklärung und wurde durch verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen, wie die Proteste in den 1960er Jahren, massiv geprägt. In Zeiten wirtschaftlicher und politischer Krise verstärken sich häufig die Beschwerden und die Diskussionskultur über die Grenzen und die Regelungen der Versammlungsfreiheit.

Im aktuellen Kontext ist es wichtig zu betonen, dass Demonstrationen in Deutschland friedlich und ohne Waffen durchgeführt werden müssen. Die Polizei hat das Recht, Versammlungen aufzulösen, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, was auch die Durchführung von nicht angemeldeten Demonstrationen betrifft, die strafrechtlich verfolgt werden können. Solche Regelungen sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit von zentraler Bedeutung und müssen stets durch demokratische Prozesse legitimiert werden.

Insgesamt zeigt sich, dass die Vielfalt der Proteste und deren friedlicher Verlauf in Sachsen sowohl die Energieströme der öffentlichen Meinungsbildung als auch die Herausforderungen und Grenzen der Versammlungsfreiheit in der Bundesrepublik reflektiert.

Weitere Informationen sind unter TAG24, Polizei Sachsen sowie bpb.de zu finden.