Viele Deutsche im Ausland erleben derzeit erhebliche Schwierigkeiten, ihre Stimmen für die vorgezogene Bundestagswahl fristgerecht abzugeben. Unter den Betroffenen befindet sich auch der deutsche Botschafter in Großbritannien, Miguel Berger, der bestätigte, dass in London keine Wahlunterlagen angekommen sind. Er äußerte scharfe Kritik an den knappen Fristen und den bürokratischen Verfahren, die eine Reform dringend erforderlich machen.

Unzufriedenheit breitet sich unter den deutschen Wählern in verschiedenen Ländern aus. Besonders in den USA sind Wahlunterlagen bis zum 20. Februar noch nicht eingetroffen, was viele Wähler frustriert. Die Bundeswahlleiterin bestätigte den Eingang von Fragen und Beschwerden von im Ausland lebenden Deutschen, nennt jedoch keine genauen Zahlen zu den eingegangenen Anträgen.

Alternative Wege zum Wahlschein

Um ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig nach Deutschland zu schicken, nutzen einige Deutsche Sonderkuriere der Botschaften. In Dänemark haben viele über soziale Medien Mitfahrgelegenheiten für ihre Wahlunterlagen organisiert oder Reisende am Flughafen Kopenhagen abgefangen. Zudem sind einige bereit, für Expressversand zu zahlen oder selbst über die Grenze zu fahren, um ihre Briefwahlunterlagen einzuwerfen.

Der Unterschied zwischen der deutschen Bürokratie und der dänischen Digitalisierung führt bei den Wahlunterlagen zu Verzögerungen. Diese wurden erst Anfang des Monats verschickt, während die dänische Post längst auf digitale Zustellung umgestellt hat. Das Auswärtige Amt schätzt, dass zwischen drei und vier Millionen Deutsche im Ausland leben, jedoch nicht alle wahlberechtigt sind. Bis Donnerstag haben rund 213.000 Auslandsdeutsche ihre Eintragung in die Wählerverzeichnisse gemeldet, deutlich mehr als bei der Bundestagswahl 2021, als es etwa 129.000 waren.

Wahlberechtigung und Fristen

Für Auslanddeutsche endet die Frist zur Eintragung ins Wählerverzeichnis am 2. Februar 2025. Um wählen zu können, müssen diese im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dabei gilt es zu beachten, dass nur Auslandsdeutsche, die in Deutschland gemeldet sind, automatisch eingetragen werden. Alle anderen müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung stellen, der auch die Wahlberechtigung bestätigen muss.

Die Teilnahme an Bundestagswahlen setzt voraus, dass man mindestens 18 Jahre alt am Wahltag ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Die Hauptverantwortung für die Eintragung liegt bei der Gemeinde, mit der eine engere Verbindung besteht, während der Antrag spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 2. Februar 2025, eingegangen sein muss.

Jahr Eintragungen im Wählerverzeichnis
2013 ca. 67.000
2021 ca. 129.000

Die Formulare zur Eintragung sowie die Anträge auf Wahlscheine sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr in Deutschland eingehen. Botschaften und Konsulate können die Zustellung unterstützen, jedoch bleibt die Verantwortung beim Wähler.

Zusammenfassend zeigt sich, dass die Herausforderungen für Deutsche im Ausland diesmal erheblich sind. Die Bemühungen, die Stimmen rechtzeitig abzugeben, treffen auf bürokratische Hürden, die sowohl die Wähler als auch offizielle Stellen in ihren Maßnahmen behindern. Die Notwendigkeit einer Reform wird durch die aktuellen Ereignisse deutlich, um die Teilnahme an zukünftigen Wahlen zu erleichtern und die Rechte der Auslanddeutschen zu wahren.

Quellen

Referenz 1
m.focus.de
Referenz 3
www.bundestag.de
Quellen gesamt
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