Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, finden die mit Spannung erwarteten Bundestagswahlen in Deutschland statt. Diese Wahl wird nach einer umfassenden Wahlrechtsreform durchgeführt, die unter anderem die Sitzverteilung im Bundestag verändert. Die neue Regelung sieht vor, dass der Bundestag auf 630 Sitze verkleinert wird, was eine Reduzierung um etwa 100 Sitze im Vergleich zur letzten Legislaturperiode darstellt, wie ruhr24.de berichtet.
Der Bundestag ist in insgesamt 299 Wahlkreise unterteilt, welche sich nach dem Bevölkerungsanteil der Bundesländer richten. Nordrhein-Westfalen ist dabei mit 64 Wahlkreisen führend, gefolgt von Bayern mit 47 und Baden-Württemberg mit 38. Eine bedeutende Änderung ist die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern, was Anpassungen in der Nummerierung der Wahlkreise 72 bis 255 nach sich zieht.
Änderungen durch das neue Wahlrecht
Die Bundestagswahl 2025 wird durch die Einführung der neuen Zweitstimmendeckung maßgeblich geprägt, die besagt, dass Parteien nur so viele Abgeordnete entsenden können, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Dies führt dazu, dass auch Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis gewonnen haben, nicht automatisch ins Parlament einziehen können, falls ihre Partei nicht genügend Zweitstimmen erreicht, erläutert hss.de.
Darüber hinaus sind Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft, was die Sitzverteilung im Bundestag vereinfacht. Die Verteilung der Mandate erfolgt nun ausschließlich nach dem Sainte-Laguë-Verfahren, wobei Parteien eine 5-Prozent-Hürde überwinden müssen, um Sitze zu erhalten. Diese Reform zielt darauf ab, die Anzahl kleiner Parteien im Bundestag zu begrenzen und die Regierungsbildung zu erleichtern.
Wahlkampfkampf und politische Landschaft
Der Wahlkampf für die Bundestagswahl hat nach dem Ende der Ampelkoalition im November 2024 durch den Rauswurf von Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) an Fahrt aufgenommen. Alle Kanzler- und Spitzenkandidaten der Parteien stehen fest, und die öffentliche Wahrnehmung der Bundestagsfraktionen wurde sechs Wochen vor der Wahl eingeschränkt, wie das-parlament.de berichtet.
Der Wahltermin rückt näher und neben den strategischen Überlegungen der Parteien wird auch die Anzahl der Wahlkreise stabil bei 299 bleiben. Die Regeln für die Zusammensetzung des Bundestages sind klar definiert: Direktmandatskandidaten müssen sich nicht nur durch ihre Erststimme behaupten, sondern sind auf die Unterstützung durch die Zweitstimme angewiesen, um im Parlament vertreten zu sein. Die Wähler haben somit die Möglichkeit, taktisch zu wählen, was die Wahldynamik weiter beeinflussen könnte.
Nach der Wahl wird es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die endgültige Sitzverteilung bekannt gegeben wird, da die in den Wahlkreisen direkt gewählten Personen erst mit dem vorläufigen Ergebnis festgestellt werden.