In Bad Iburg, Landkreis Osnabrück, wurden 43 verwahrloste und teils kranke Hunde aus einem leerstehenden Einfamilienhaus gerettet. Die Rettungsaktion, die am 22. Februar 2025 stattfand, wurde durch die Polizei in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt durchgeführt. Ein aufmerksamer Zeuge hatte die Polizei alarmiert, nachdem er das Bellen der Hunde gehört hatte und von außen bis zu 17 Tiere erkennen konnte. Die Hunde waren nach dem Verlassen des Hauses durch die vorherigen Bewohner am 12. Februar in einem erschreckenden Zustand, darunter Dehydrierung und Unterernährung, wie t-online.de berichtet.
Die geretteten Tiere, eine Minispitzmischung, kämpften um ihr Überleben. Einige von ihnen hatten Kot gefressen und ihren eigenen Urin getrunken, während andere trächtig waren. Bei mehreren Hunden war eine tierärztliche Behandlung notwendig, und sie wurden in verschiedenen Tierheimen der Region untergebracht. Eine Tierschutzorganisation hat zudem einen Teil der Hunde, die unter schweren gesundheitlichen Problemen litten, aufgenommen.
Überprüfung des Tierschutzes
Der Fall hat die Aufmerksamkeit der Tierschutzbehörden auf sich gezogen, da ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Laut dem Tierschutzgesetz sind die Behörden dafür zuständig, einen adäquaten Schutz für Tiere vor Misshandlungen sicherzustellen. Dazu gehört die Regulierung von Tierheimen, die Durchführung von Tierschutzkontrollen sowie die Überwachung von Genehmigungsverfahren für Tierhaltungen. Bei Verstößen können Sanktionen wie Verwarnungen, Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen verhängt werden, wie gesetzese-im-internet.de erläutert.
Die Tierschutzbehörden führen regelmäßige und unangekündigte Kontrollen durch, um den Zustand der Tiere und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überprüfen. Diese Aufmerksamkeit ist in Anbetracht der Lebenssituation der geretteten Hunde besonders wichtig. Die Behörden benötigen Informationen, um Missstände frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Zusammenarbeit für den Tierschutz
Die Tierschutzbehörden arbeiten eng mit Veterinärämtern und anderen relevanten Stellen zusammen, um den Tierschutz in Deutschland zu stärken. Es wird geschätzt, dass rund 32 Millionen Haustiere in deutschen Haushalten leben, was die nötige Verantwortung der Behörden unterstreicht. Ein zentrales Element ihrer Arbeit ist der Paragraph 16 des Tierschutzgesetzes, der die wesentlichen Aufgaben dieser Behörden regelt, wie von tierschutzgesetz.net beschrieben.
Die Aufdeckung dieses Missstands durch den Zeugen zeigt einmal mehr, wie wichtig die Aufmerksamkeit der Bürger für den Tierschutz ist. Es liegt in der Verantwortung aller, Misshandlungen zu melden und damit zur Verbesserung der Lebensbedingungen unserer tierischen Mitbewohner beizutragen.