Am 22. Februar 2025 stehen die Wähler in Leipzig und den übrigen Teilen Deutschlands vor wichtigen Entscheidungen. In Leipzig dürfen rund 457.000 Bürger an der vorgezogenen Bundestagswahl teilnehmen, die von 8 bis 18 Uhr in den Wahllokalen stattfinden wird. Diese Neuwahlen sind das Ergebnis eines politischen Umbruchs: Im November 2024 zerbrach die Bundesregierung aufgrund von Haushaltsstreitigkeiten innerhalb der Ampel-Koalition. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) entließ Finanzminister Christian Lindner (FDP), was schließlich zum Austritt der FDP aus der Koalition führte.
Seitdem steht eine Minderheitsregierung aus SPD und Grünen an der Spitze des Landes. Scholz stellte die Vertrauensfrage und trieb damit die vorgezogene Neuwahl voran. Laut dem Grundgesetz müssen Bundestagswahlen zwischen 46 und 48 Monaten nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Mit dieser Wahl sind erhebliche Änderungen im Wahlrecht verbunden, die zu einem schlankeren Bundestag mit 630 Abgeordneten führen werden – über 100 Abgeordnete weniger als bisher.
Neues Wahlrecht und seine Auswirkungen
Die Wahlrechtsreform, die im März 2023 beschlossen wurde, führt dazu, dass Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. Dies bedeutet, dass die Direktkandidaten nur dann ein Mandat erhalten, wenn ihre Partei genügend Zweitstimmen gesammelt hat. Bei der bevorstehenden Wahl werden die Wähler zwei Stimmen abgeben: Die Erststimme für einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei, die darüber entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält. Die meisten Abgeordneten werden, wie immer, durch die Zweitstimme in den Bundestag einziehen, was die Bedeutung der Erststimme verringert.
Die rechtlichen Bestimmungen für die Wahlzettel, die gesetzlich geregelt sind, orientieren sich an den Ergebnissen der vergangenen Bundestagswahl. Bei der letzten Wahl zeigte sich, dass die AfD in Thüringen und Sachsen die stärkste Kraft war, während die SPD in Sachsen-Anhalt die Führung übernahm. Zur Bundestagswahl 2025 treten 29 Parteien an, wobei der Bundeswahlausschuss insgesamt 31 politische Vereinigungen als Parteien anerkannt hat.
Wahlkampf und politische Landschaft
Der Wahlkampf begann unmittelbar nach dem Bruch der Koalition im November 2024. Alle Kanzlerkandidaten der großen Parteien sind mittlerweile bekannt. Die wichtigsten Parteien – CDU/CSU, SPD, Grüne, AfD und die BSW – haben ihre Spitzenkandidaten nominiert. Auch wenn die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen sechs Wochen vor der Wahl eingeschränkt ist, bleibt die politische Debatte lebhaft.
Derzeitige Prognosen deuten darauf hin, dass eine hohe Beteiligung an der Briefwahl zu erwarten ist, da viele Wähler aufgrund der Ferienzeit früher wählen möchten. Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages wird spätestens 30 Tage nach der Wahl stattfinden. Der bisherige Kanzler bleibt bis zur Kanzlerwahl geschäftsführend im Amt.
Die nächsten regulären Bundestagswahlen sind für das Frühjahr 2029 geplant. Die bevorstehenden Entscheidungen könnten bereits richtungsweisend für die politische Landschaft Deutschlands sein und zahlreiche Weichen für die kommenden Jahre stellen.
Für weitere Informationen über die Neuwahlen und die Änderungen im Wahlrecht können Interessierte die Artikel auf lvz.de, mdr.de und das-parlament.de verfolgen.