Ein 30-jähriger Intensivtäter aus dem Ilm-Kreis in Thüringen wurde in Abschiebehaft genommen. Der Mann, der aus Pakistan stammt, ist wegen mehrerer Straftaten aufgefallen, darunter Körperverletzung, sexuelle Nötigung und Rauschgiftdelikte. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass er weitere Straftaten angedroht hat. Thüringens Innenminister Georg Maier äußerte sich besorgt über die Gefährdung der Öffentlichkeit und bedankte sich bei den Behörden und der Polizei Thüringen für ihre schnelle Reaktion. Er betonte, dass der Täter Deutschland so schnell wie möglich verlassen wird, um neuerlichen Straftaten vorzubeugen. Die Abschiebung des Mannes soll von Schleswig-Holstein aus erfolgen. Die entsprechenden Stellen organisierten kurzfristig einen Platz in der Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt, wo er inhaftiert wird.

Die Anordnung zur Abschiebehaft erfolgt, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde und keine Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung besteht. Ziel der Abschiebehaft ist es, die Person vor der Abschiebung zu sichern und die Fluchtgefahr zu minimieren. Hierbei muss ein Richter einen Haftbefehl ausstellen. Abschiebehaft wird in zwei Formen durchgeführt: der Vorbereitungshaft und der Sicherungshaft. Letztere kann bis zu sechs Monate andauern, in bestimmten Fällen sogar bis zu zwölf Monate. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass diese Haft keine Strafe ist, weshalb die Betroffenen in speziellen Einrichtungen untergebracht werden müssen, die sich von regulären Gefängnissen unterscheiden anwalt.org.

Rechtslage und Eskalationen im Asylrecht

Das Thema der Abschiebehaft wird im Kontext der aktuellen Diskussion über Grenzkontrollen und Rückweisungen in Deutschland immer wichtiger. Deutschland ist Teil des Schengen-Raums und hat seit 1995 keine systematischen Grenzkontrollen zu mehreren Nachbarländern wie Belgien, Luxemburg und den Niederlanden. Jedoch wurden im September 2024 vorübergehende Grenzkontrollen an mehreren Grenzen eingeführt, was die Thematik zusätzlich aufwirft. Asylsuchende dürfen gemäß nationalem, europäischem und internationalem Recht nicht an der Grenze zurückgewiesen werden, was die regulären Verfahren kompliziert mediendienst-integration.de.

Aktuell gibt es in Deutschland etwa 221.000 Personen, die als vollziehbar ausreisepflichtig gelten, auch wenn viele von ihnen eine Duldung haben. Die rechtliche Situation sieht vor, dass eine solche Duldung die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nur temporär aussetzt. Unmittelbar ausreisepflichtige Personen können in Abschiebehaft genommen werden, wenn erhebliche Fluchtgefahr besteht. Ein Rückgang der Fluchtbewegungen ist nicht in Sicht, was die Zahl der Inhaftierten in Abschiebehaft zwischen 2021 und 2023 angehoben hat. Aktuell stehen rund 800 Haftplätze für Abschiebehaft in Deutschland zur Verfügung tag24.de.