In einem Hallenbad in Lauda-Königshofen sollen zwei Mädchen im Alter von 11 und 14 Jahren eine 36-jährige Frau mit geistiger und körperlicher Behinderung brutal misshandelt haben. Wie die ZVW berichtet, gehörten zu den Übergriffen nicht nur Beleidigungen und Schläge, sondern auch das Überziehen einer Plastiktüte über den Kopf der Frau. Dies führte zu einem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, das von der Polizei Heilbronn eingeleitet wurde.
Das Opfer befand sich in der Dusche des Schwimmbads und ist körperlich nicht verletzt worden, zeigt sich jedoch seelisch stark mitgenommen. Die 36-Jährige konnte sich die Plastiktüte selbst vom Kopf ziehen, wobei ihr eine andere Frau zur Hilfe kam. Die beiden Mädchen haben bisher keinen Geständnis abgelegt. Ihre Handys wurden beschlagnahmt, um weitere Spuren zu sichern. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die Tat gefilmt oder ins Internet gestellt wurde.
Vorangegangene Vorfälle mit Gewalt
Die Mädchen sind der Polizei bereits wegen anderer Delikte, wie Körperverletzung und Ladendiebstahl, bekannt. In der Vergangenheit gab es ebenfalls weitere gewalttätige Vorfälle mit jungen Tätern, darunter eine Schlägerei in Heilbronn. Justizministerin Marion Gentges (CDU) hat in diesem Kontext die Thematik der Strafmündigkeit unter 14-Jährigen aufgegriffen, insbesondere nach einem tödlichen Vorfall in Stuttgart.
Um solche Vorfälle künftig zu verhindern, ist es wichtig, die Problematik der Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht außer Acht zu lassen. Eine aktuelle Studie, veröffentlicht am 4. Juli 2024 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), betont die hohe Gefährdung von Menschen in diesen Einrichtungen. Laut der BMAS sind sowohl Männer als auch Frauen in ambulanten und stationären Settings häufig einem hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt zu erfahren.
Unzureichender Gewaltschutz
Trotz der Verpflichtung aller Leistungserbringer zu einem geeigneten Gewaltschutz, der seit dem Teilhabestärkungsgesetz im Juni 2021 besteht, werden die bestehenden Maßnahmen als unzureichend bewertet. Die Studie fordert dringend Verbesserungen des Gewaltschutzes auf allen Ebenen. Am 11. Juli wird eine Fachveranstaltung des BMAS stattfinden, um die Handlungsempfehlungen der Studie zu erörtern und zentrale Maßnahmen festzulegen.
Die Abschlussberichte der Untersuchung enthalten sowohl quantitative als auch qualitative Ergebnisse und bieten Handlungsempfehlungen sowie Beispiele guter Praxis für einen verbesserten Gewaltschutz. Die Bedeutung dieser Ergebnisse wird durch die zahlreichen Berichte über Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen unterstrichen, wie auch die BMFSFJ aufzeigt.
Diese verstörenden Vorfälle in Lauda-Königshofen sind nicht nur eine Einzelangelegenheit, sondern Teil eines größeren Problems, das eine umfassende gesellschaftliche und politische Antwort erfordert.