Der Streit um eine über sechs Meter hohe Bambushecke zwischen zwei Grundstückseigentümern aus Hessen sorgt aktuell für Aufsehen und wird in den kommenden Wochen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Der Kläger fordert, die Hecke seiner Nachbarin auf drei Meter zurückzuschneiden, wobei die Höhe der Hecke und deren Messung im Fokus stehen. Der BGH wird sein Urteil am 28. März verkünden (Az. V ZR 185/23) und damit möglicherweise entscheidende Richtlinien für ähnliche Nachbarstreitigkeiten setzen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zuvor die Klage des Nachbarn abgewiesen, da festgestellt wurde, dass der Grenzabstand gemäß dem Hessischen Nachbarrecht eingehalten wurde. Gemäß diesem Recht müssen Hecken ab einer Höhe von zwei Metern einen Abstand von mindestens 0,75 Metern zum Nachbargrundstück wahren. Dennoch bleibt die Kernfrage, ob der Bambus als Hecke gilt und ob der Nachbar einen Anspruch auf den Rückschnitt hat, trotz der eingehaltenen Grenzabstände. Ein Rechtsanwalt, der die Klägerseite vertritt, argumentiert, dass eine Hecke regelmäßig geschnitten werden muss, um dieser Definition gerecht zu werden.
Definition und Vorteile der Hecke
In der Verhandlung wurde auch die Definition einer Hecke thematisiert. Während die Klägerseite auf die Notwendigkeit von Pflege und Rückschnitt verweist, hebt die Beklagtenseite die ökologischen Vorzüge der Hecke hervor und beschreibt sie als „lebendiges Element der Gartenbaukunst“. Diese Meinungsverschiedenheit spiegelt die unterschiedlichen Sichtweisen über die Bedeutung und Pflege von Pflanzen im Garten wider.
Ein ähnlicher Fall, der sich dem BGH stellte, betraf eine Thujenhecke in Bayern, wo ebenfalls die zulässige Höhe und der Abstand zur Grundstücksgrenze zur Debatte standen. In diesem Kontext bestätigte der BGH, dass die zulässige Pflanzenhöhe vom Höhenniveau des höher gelegenen Grundstücks bestimmt wird. Diese Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf den hessischen Fall haben, da hier das Grundstück des Klägers tiefer liegt als das der Beklagten.
Rechtliche Grundlagen und Vergleichbarkeit
Die rechtlichen Grundlagen für derartige Streitigkeiten sind komplex. Unter Berücksichtigung des hessischen Nachbarrechts und bisherigen Urteilen des BGH müssen die Richter nun klären, von wo aus die Hecke gemessen werden soll. Insbesondere wird diskutiert, ob die Höhe ab dem tiefer liegenden Grundstück des Klägers oder ab dem Boden der Beklagten gemessen werden sollte. Der BGH hat in der Vergangenheit ähnliche Streitigkeiten zu Bäumen und anderen Pflanzen bereits entschieden und wird hier voraussichtlich eine wegweisende Entscheidung treffen.
Unabhängig vom Urteil ist klar, dass der Fall nicht nur die betroffenen Nachbarn betrifft, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Nachbarstreitigkeiten in Deutschland haben könnte, insbesondere in Bezug auf Grenzabstände und die Definition von Hecken. Daher bleibt abzuwarten, wie der BGH am 28. März entscheiden wird. Die Diskussion um Pflanzen und ihre Regelungen wird das Interesse über den Hessischen Fall hinaus wachhalten.