Am Mittwoch, den 19. Februar 2025, hat ein 61-Jähriger am Hauptbahnhof Magdeburg die Bundespolizei um Hilfe gebeten, um seine Betreuerin zu kontaktieren. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Quedlinburg vorlag. Ihm werden mehrere Straftaten vorgeworfen, darunter Erschleichens von Leistungen, Beleidigungen, Bedrohungen, Sachbeschädigung und Diebstahl.
Trotz ordnungsgemäßer Ladung war der Mann der Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben, was zur Ausstellung des Haftbefehls am 28. Januar 2025 führte. Bei seiner Festnahme am Hauptbahnhof wurde er zunächst in die Räumlichkeiten der Bundespolizei gebracht und in Gewahrsam genommen. Am Donnerstagmorgen fand die Haftvorführung vor dem Amtsgericht Quedlinburg statt, wo der Richter den Untersuchungshaftbefehl bestätigte. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.