Am 18. Februar 2025 sorgte ein 22-jähriger Afghane an der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt für Aufregung! Der junge Mann zog eine täuschend echt aussehende Spielzeugwaffe aus seinem Hosenbund und legte sie, als wäre es völlig normal, in eine Gepäckwanne. Sofort waren die Beamten alarmiert und sicherten die Waffe, die gemäß den Regelungen des Waffengesetzes als Anscheinswaffe gilt.

Bei der Befragung gab der Mann an, die Waffe zu seinem persönlichen Schutz mitzuführen, da er sich in seinem Umfeld unsicher fühle. Die Bundespolizei leitete umgehend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und stellte klar: Das Führen solcher Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist strikt verboten! Ein Schock für alle Reisenden – Sicherheit geht vor!