Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute entschieden, die Probebohrungen zur Erkundung von Naturgipsvorkommen im Südharz vorläufig zu untersagen. Dieser Beschluss gilt bis zur Klärung des Widerspruchs des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die bereits erteilte Genehmigung. Das Gericht stellte fest, dass der Widerspruch zu einer umfassenden Überprüfung der Situation führen sollte, was der Grund für die vorläufige Entscheidung ist. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

In seiner Begründung wies das Gericht darauf hin, dass im betroffenen Gebiet möglicherweise unbekannte Höhlen existieren könnten, die als Lebensraum für überwinternde Fledermäuse dienen. Es mangelt an einer ausreichenden Datenbasis, die eine endgültige Bestätigung liefern kann, dass es nicht zu erheblichen Eingriffen in das geschützte Habitat kommt. Diese Unsicherheiten stehen im Kontext, dass die Probebohrungen Teil eines größeren Vorhabens sind, welches auch die Vorbereitung für einen möglichen Gipsabbau umfasst.

Gefahren für das geschützte Gebiet

Der potenzielle Gipsabbau könnte zur teilweisen Zerstörung des geschützten Biosphärenreservats führen. Im Dezember hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz den Erkundungsbohrungen in diesem sensiblen Gebiet zugestimmt, was nun durch den Widerspruch des BUND in Frage gestellt wird. Die Aktivisten befürchten, dass die geplanten Arbeiten die Umwelt erheblich schädigen könnten und fordern eine umfassende Prüfung aller ökologischen Risiken.

Wie das Umweltbundesamt unterstreicht, ist Gips ein wichtiges Material, das sowohl in der Bauindustrie als auch in der Landwirtschaft eine Rolle spielt. Dennoch gibt es zahlreiche Bedenken hinsichtlich der Umweltverträglichkeit des Gipsabbaus, insbesondere in sensiblen Ökosystemen wie dem Südharz. Eine nachhaltige Nutzung der vorhandenen Ressourcen sollte daher in Einklang mit dem Schutz der Natur erfolgen, um das ökologisches Gleichgewicht zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes.

Kontext zur Fledermauspopulation

Das Gericht hat zudem lokale Gegebenheiten in den Fokus genommen, die für das Überleben geschützter Arten von großer Bedeutung sind. Der Südharz beherbergt bedeutende Populationen von Fledermäusen, die auf spezifische Habitate angewiesen sind. In einem Bericht wird dargelegt, dass solche Eingriffe in die Natur nicht nur lokale Lebensräume gefährden, sondern auch weitreichende Folgen für die Biodiversität haben könnten. Der vollständige Projektbericht dazu ist auf der Website von Nyctalus einsehbar.

Die Thematik rund um den Gipsabbau und die darauf folgende rechtliche Auseinandersetzung spiegelt ein zunehmend wichtiges Anliegen wider: den Schutz der Umwelt und deren empfindlicher Ökosysteme, während gleichzeitig wirtschaftliche Interessen Berücksichtigung finden müssen. Wie sich die Situation weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten.