Ab März 2025 müssen Rentner mit sinkenden Rentenzahlungen rechnen, da die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht haben. Diese Erhöhung, die seit dem 1. Januar 2025 gilt, wird sich zwei Monate später, also im März, auf die Renten auswirken. Während die Renten für Januar und Februar 2025 unverändert bleiben, wird die Auszahlung im März durch den gestiegenen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung geringer ausfallen. Dies berichtet InFranken.
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge zu Beginn des Jahres 2025 erhöht. Beispielhaft steigen die Beiträge der Techniker Krankenkasse von 1,2 % auf 2,45 %, bei Barmer von 2,19 % auf 3,29 % und der DAK-Gesundheit von 1,7 % auf 2,8 %. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, kündigte zudem an, dass 2026 mit weiteren Beitragserhöhungen gerechnet werden muss. Jens Bass, Chef der Techniker Krankenkasse, warnt sogar vor einem Anstieg des Zusatzbeitrags auf 20 % ohne politische Reformen.
Beitragserhöhungen und ihre Auswirkungen
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 %. Angesichts der steigenden Kosten sind Zusatzbeiträge notwendig, um die Finanzierung sicherzustellen. Für die Pflegeversicherung wird der Beitragssatz am 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben und könnte die Rentenzahlungen ab Juli 2025 weiter belasten. Das Defizit der Pflegeversicherung ist für 2024 auf 1,55 Milliarden Euro geschätzt, mit einem kleinen Minus von 300 Millionen Euro für 2025.
Rentner sollten darüber informiert werden, dass sich ihre finanzielle Lage durch die anstehenden Änderungen verschärfen könnte. Sie haben die Möglichkeit, über ihre Kontoauszüge über die neuen Beiträge informiert zu werden, während schriftliche Bescheide nur in Ausnahmefällen ausgesendet werden. Daher ist es ratsam, die Krankenversicherungstarife regelmäßig zu überprüfen und mögliche Zuschüsse zur Senkung der Kosten zu nutzen.
Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand
Für Rentner ergeben sich verschiedene Optionen bezüglich der Krankenversicherung. Diese reichen von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bis hin zur privaten Krankenversicherung. Gesetzlich versicherte Rentner, die kassenindividuelle Zusatzbeiträge zahlen, müssen auch weiterhin Beiträge leisten, selbst wenn sie keine Leistungen wie Krankengeld beanspruchen. Bei einem Beispiel mit einer Bruttorente von 1.000 Euro ergibt sich ein Krankenversicherungsbeitrag von 146 Euro, zusätzlich kommen die 36 Euro für die Pflegeversicherung und mögliche Zusatzbeiträge hinzu.
Die Möglichkeiten zur Krankenversicherung im Alter umfassen:
- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
Bei privat versicherten Rentnern, die beihilfefähig sind, besteht die Möglichkeit, die private Krankenversicherung bei Bezug von Renten weiterzuführen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gesetzlich versicherte Rentner, die die Mindestversicherungszeiten nicht erfüllt haben, möglicherweise als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen.
Insgesamt wird deutlich, dass die Anpassungen in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Jahr 2025 signifikante Auswirkungen auf die Lebenshaltungskosten der Rentner haben werden. Die Veränderungen verlangen eine proaktive Planung und Informationsbeschaffung, um finanziellen Belastungen zu begegnen und passende Entscheidungen bei der Wahl der Krankenversicherung zu treffen. Weitere Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner bietet die Deutsche Rentenversicherung, die hier erläutert, welche Regelungen und Möglichkeiten bestehen: Deutsche Rentenversicherung und ergänzt durch die Verbraucherzentrale unter Verbraucherzentrale.