Im aktuellen Fall eines Gerichtsverfahrens wurde das Ebersbacher Klinikum scharf kritisiert. Ein Gutachter von der Uniklinik Dresden bemängelte die Durchführung einer Arthroskopie ohne vorherige bildgebende Untersuchungen, wie Röntgen- oder MRT-Scans. Dies geschah im Rahmen einer Klage einer 39-jährigen Patientin, die nach einem Sportunfall mit Kreuzband- und Außenbandrupturen am linken Knie behandelt wurde. Der Gutachter bezeichnete die Vorgehensweise der Klinik als veraltet und kritisierte insbesondere die langen Wartezeiten für MRT-Termine in der Peripherie. Die Patientin klagt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, hat jedoch geringe Erfolgsaussichten, da sich die verletzten Gewebe bereits optimal ohne Knorpelschäden geheilt haben, wie Sächsische.de berichtet.
Dr. Holger Mattusch, einer der Chefärzte des Klinikum Oberlausitzer Bergland, äußerte sich entsetzt über die Kritik und erklärte, dass in bestimmten Fällen ein Verzicht auf Röntgenuntersuchungen gerechtfertigt sei, vor allem bei Weichteilverletzungen. Zudem betonte er, dass die Klinik moderne Behandlungsmethoden anbietet und in ein Traumanetzwerk eingebunden ist, das spezifische Qualitätsanforderungen erfüllt. Beschwerden, die zu Gerichtsverfahren führen, seien in jeder Klinik anzutreffen, so Mattusch weiter.
Klinikstruktur und Patientenversorgung
Für stationäre Patienten steht der Klinik ein MRT zur Verfügung, jedoch müssen andere Patienten externe radiologische Praxen aufsuchen. Diese strukturellen Herausforderungen in der Patientenversorgung sind nicht neu. Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar, dass Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler verschiedene Optionen zur Verfügung stehen, einschließlich des Gesprächs mit den behandelnden Ärzten oder dem Krankenhaus. Ein beschwerdemanagement kann eine weitere Anlaufstelle sein, um Klarheit und Unterstützung zu finden, so die Informationen von Bundesgesundheitsministerium.
Im vorliegenden Fall könnte die Patientin, deren Kniebehandlung in einem rechtlichen Verfahren angefochten wird, auch Unterstützung von ihrer Krankenkasse bei Ansprüchen auf Schadensersatz erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern in diesen Fällen kostenlose Hilfe an und unterstützen bei der Einholung von Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Urteile
In einem ähnlichen Fall, der vor dem Landgericht Wiesbaden verhandelt wurde, erhielt eine Klägerin aufgrund einer Fehlbehandlung von 5.000 € Schmerzensgeld und zusätzliche Schadensersatzansprüche, nachdem ein Gutachten eine falsche Positionierung des Kreuzbandtransplantates bestätigte. Die Klägerin klagte daraufhin erneut mit der Forderung nach höherem Schmerzensgeld, das schließlich auch zugesprochen wurde. Dies verdeutlicht, wie wichtig die Rückverfolgbarkeit und die Überprüfung medizinischer Eingriffe im Falle von Verdacht auf Behandlungsfehler sind, wie auf OpenJur beschrieben.
Die rechtlichen Möglichkeiten zur Klärung solcher Angelegenheiten sind vielschichtig und können eine Vielzahl von Institutionen und Beschwerdeverfahren zur Folge haben. Sollte sich der Verdacht auf Behandlungsfehler bestätigen, stehen den Betroffenen verschiedene Wege offen, um ihre Ansprüche geltend zu machen und für sich selbst rechtliche Klarheit zu schaffen.