Aktuell kursiert in AfD-nahen Kreisen eine neue Verschwörungstheorie, die Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier betrifft. Angeblich soll er gedroht haben, die Bundestagswahl zu annullieren, falls das Wahlergebnis ihm nicht passe. Diese Behauptung bezieht sich auf Steinmeiers Rede zur Auflösung des Bundestages, die am 27. Dezember 2024 gehalten wurde, und hat bereits für große Aufregung gesorgt. In seiner Ansprache kündigte Steinmeier Neuwahlen für den 23. Februar 2025 an und warnte vor möglicher Einflussnahme von außen im laufenden Wahlkampf.
In seiner Rede betonte Steinmeier die Notwendigkeit eines fairen und transparenten Wahlkampfs und verwies auf die Gefahren von äußerer Einflussnahme, insbesondere auf sozialen Medien wie der Plattform X. Rechte Influencer, darunter die umstrittene Naomi Seibt, interpretierten Steinmeiers Aussagen als Drohung und sprachen von einer bevorstehenden „Tyrannei“. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass Steinmeier verfassungsrechtlich nicht die Macht hat, eine Bundestagswahl für ungültig zu erklären.
Fakten über die Wahl und Zusammenhänge
Die Realität sieht so aus, dass Artikel 41 des Grundgesetzes stipuliert, dass die Wahlprüfung Sache des Bundestages ist. Wahlberechtigte haben laut Artikel 48 des Bundeswahlgesetzes die Möglichkeit, Einspruch gegen das Wahlergebnis zu erheben. Diese Beschwerden werden vom Wahlausschuss des Bundestages geprüft. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahl für ungültig erklären, und dies nur bei schweren Verstößen. Steinmeier selbst hat keine aktive Rolle in diesem Prozess.
Vielmehr sind die Behauptungen über eine mögliche Annullierung der Wahl als Verleumdung zu werten, die das Vertrauen in die institutionelle Ordnung gefährden könnte. Es kam zu einer massiven Verbreitung falscher Informationen auf sozialen Medien, wie Facebook, TikTok, Instagram und Telegram, mit über 2.500 Teilen bei Facebook und X bis Mitte Januar. Eine Sprecherin des Bundespräsidenten bestätigte, dass das angebliche Zitat, Steinmeier würde die Wahl annullieren, frei erfunden sei.
Gefahren durch ausländische Einflussnahme
Im Kontext der bevorstehenden Bundestagswahl warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor möglichen Einflussnahmen durch fremde Staaten, die mit Desinformation, Diskreditierung, Cyberangriffen und Sabotage einhergehen könnten. Besonders Russland wird als einländischer Akteur identifiziert, der ein besonderes Interesse daran hat, den Wahlprozess zu beeinflussen. Diese Sorge ist insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs gestiegen.
Das BfV hat eine Task Force eingerichtet, um illegitime Einflussaktivitäten zu überwachen und mit Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, Vertrauen in demokratische Institutionen zu untergraben und den Meinungsbildungsprozess zu stören. Cyberangriffe, darunter sogenannte „Hack and Leak“-Operationen, sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbreitung von Desinformationen, stellen weitere Risiken dar.
Beispiele für ausländische Einflussnahme sind unter anderem die Verbreitung pro-russischer Narrative in verschiedenen Medien und die Diskreditierung unerwünschter Kandidaten. Das BfV bereitet sich aktiv auf diese Herausforderungen vor und lädt Bürger ein, Verdachtsmomente auf unzulässige Einflussnahme zu melden.
Insgesamt ist die Situation rund um die Bundestagswahl 2025 äußerst komplex. Die Äußerungen Steinmeiers sowie die damit verbundenen Reaktionen in der Öffentlichkeit zeigen, wie sensibel die Thematik der Wahlintegrität ist, insbesondere im Angesicht drohender externer Einflüsse und fehlerhafter Informationen, die zur Unsicherheit in der politischen Landschaft beitragen können.