Die Einführung der neuen Grundsteuer in Niedersachsen sorgt für erhebliches Aufsehen und Unruhe unter den Grundstückseigentümern. Seit Jahresbeginn gilt ein neues Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer, das zu Verwirrung und zahlreichen Beschwerden führt. Über 455.000 Hinweise auf mögliche Fehler bei den Messbescheiden sind bis Ende Oktober 2024 bei den Finanzämtern eingegangen, die eine Hotline eingerichtet haben, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. Das Finanzamt Hannover-Süd verzeichnet täglich etwa 400 Anrufe, wobei 20 Mitarbeiter für die Hotline im Einsatz sind. Finanzminister Gerald Heere versichert, dass nachträgliche Korrekturen der Bescheide möglich sind.

Die Beschwerden nehmen vor allem wegen missverständlicher Erwartungen zur „aufkommensneutralen“ Reform zu. Viele Bürger sind überrascht, dass Immobilienbesitzer und Mieter unterschiedlich hohe Beträge zahlen müssen im Vergleich zu den vorherigen Regelungen. Zudem gibt es häufig Fehler bei den Steuererklärungen, insbesondere bei Wohngebäuden und Miteigentumsanteilen, sowie unzureichende Berücksichtigung von Freibeträgen für Garagen und Nebengebäude. Die Einspruchsfrist gegen die Messbescheide beträgt einen Monat nach Bekanntgabe und berechtigte Korrekturen können rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt werden.

Details zur Grundsteuerreform

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage einer neuen Berechnungsmethode erhoben. Diese Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt hatte. Die neuen Regelungen sehen vor, dass gleichartige Grundstücke weitgehend gleich behandelt werden. Der aktuelle Stand der Neubewertung in Niedersachsen zeigt, dass etwa 98 Prozent der Grundstücke bis zum 30. September 2024 bewertet worden sind. Grundstückseigentümer haben bereits Feststellungsbescheide erhalten, jedoch sind derzeit keine Zahlungen in Form der Grundsteuer erforderlich.

Die Kommunen haben bereits neue Grundsteuerbescheide an die Eigentümer versendet. Diese Bescheide beinhalten Grundsteueräquivalenzbeträge sowie Grundsteuermessbeträge, die ab 2025 zur Anwendung kommen. Die Kommunen sind dabei angehalten, aufkommensneutrale Hebesätze zu erstellen, um sicherzustellen, dass die Gesamteinnahmen nicht steigen. Die Höhe der Grundsteuer wird dann durch diese neuen Hebesätze in den einzelnen Gemeinden bestimmt.

Kommunikation und Folgeanwendungen

Die Finanzämter haben eine Vielzahl an Rückfragen und Einsprüchen von Grundstückseigentümern erhalten, was zu längeren Bearbeitungszeiten führt. Die Steuerverwaltung bittet um Geduld und Verständnis für diese Umstände. Bei Unklarheiten über die Richtigkeit des Grundsteuerbescheides empfiehlt sich die Nutzung eines Prüfschemas, das von den Finanzbehörden bereitgestellt wird.

Es ist wichtig, dass Änderungen an wirtschaftlichen Einheiten, wie beispielsweise Anbau oder gewerbliche Nutzung, dem Finanzamt mitgeteilt werden. Dazu kann das ELSTER-Formular „Grundsteueränderungsanzeige für Niedersachsen“ verwendet werden. Änderungen müssen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein, um die korrekten Steuerbescheide umsetzen zu können.