In Villingen-Schwenningen sind seit kurzem spezielle Mülleimer in der Niederen Straße und der Färberstraße installiert, die wie überdimensionale Stimmgabeln aussehen. Diese neuartigen Behälter sind speziell für die Entsorgung von Pizzakartons konzipiert und sollen dazu beitragen, die Sauberkeit in der Stadt zu verbessern. Viele Bürger genießen ihre Pizza vor Ort, wodurch leere Kartons oft nicht ordnungsgemäß entsorgt werden können. Die herkömmlichen Mülleimer sind häufig nicht ausreichend für die großen Kartons, was in der Vergangenheit zu Verstopfungen führte. Mit der Einführung dieser Sammelhalter, die schätzungsweise rund eintausend Euro kosteten und von den Bürgern getragen wurden, hat die Stadtverwaltung ein langsames Umdenken vorangetrieben, wie Südkurier berichtet.

Eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung ergab, dass die Installation der Stimmgabel-Mülleimer zu einem Rückgang der Pizzakartons im Müll geführt hat. Der Oberbürgermeister Jürgen Roth äußerte sich positiv über die Idee einer kommunalen Verpackungssteuer, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt wurde. Diese Steuer könnte durch die Einnahmen nicht nur die Müllproblematik verringern, sondern auch Anreize für umweltfreundlichere Mehrwegsysteme schaffen.

Verpackungssteuern in Deutschland

Die Diskussion um eine Verpackungssteuer gewinnt in Deutschland an Fahrt. Tübingen war die erste Stadt, die am 1. Januar 2022 eine solche Steuer einführte. Diese betrifft Pizzakartons, Pappbecher und Einwegbesteck und sieht eine Abgabe von 50 Cent auf Pizzakartons sowie Getränkebecher und 20 Cent auf Einwegbesteck vor. Pro Menü ist die Steuer auf maximal 1,50 Euro begrenzt. Ziel dieser Maßnahme ist es, Einnahmen zu erzielen und die Verunreinigung durch Einwegverpackungen zu verringern, wie FR berichtet.

In den letzten Jahren gab es jedoch rechtliche Auseinandersetzungen um diese Steuer. Ein Betreiber einer McDonald’s-Filiale klagte gegen die Tübinger Satzung, die zunächst vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim für unwirksam erklärt wurde. Im Mai 2023 entschied das Bundesverwaltungsgericht jedoch zugunsten der Stadt Tübingen. Am 27. November 2024 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuer. Dieser Prozess hat bewiesen, dass Kommunen die Kompetenz haben, örtliche Verbrauchssteuern zu erheben, da der Verbrauch im Gemeindegebiet stattfindet.

Weitere Städte und deren Vorhaben

Das Thema Verpackungssteuer ist mittlerweile auch in anderen Städten angekommen. Konstanz erhebt seit 1. Januar 2025 ebenfalls eine Steuer auf nicht wiederverwertbare Einwegverpackungen. Freiburg plant, ab Sommer 2025 eine vergleichbare Maßnahme einzuführen. Diese Entwicklungen zeigen einen Trend, bei dem Städte versuchen, den zunehmenden Verpackungsmüll zu reduzieren. Der Deutsche Städtetag erwartet, dass weitere Städte folgen werden, um die Problematik rund um Einwegverpackungen anzugehen, wie Böll zusammenfasst.

In der ersten Bilanz der Tübinger Verpackungssteuer war ein Rückgang der Abfallmenge zu verzeichnen, was ein positives Signal für die Nachhaltigkeitsziele der Kommunen sein könnte. Die Maßnahmen und die Installation spezieller Sammelbehälter in Villingen-Schwenningen sind Schritte in die gleiche Richtung, um die Bewirtschaftung von Verpackungsmüll zu verbessern und gleichzeitig das Umweltbewusstsein der Bürger zu schärfen.