Am 15. Februar 2025, nur wenige Tage vor der Bundestagswahl am 23. Februar, gibt es wichtige Informationen zu den Stimmzetteln, die die Wahlberechtigten beachten sollten. Ein zentrales Thema ist die rechte obere Ecke der Stimmzettel, die in diesem Jahr fehlt. Diese Aussparung ist besonders bedeutend für blinde und sehbehinderte Wähler, da sie diese Markierung benötigen, um ihren Stimmzettel eigenständig und korrekt auszufüllen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband stellt dafür spezielle Wahlschablonen kostenlos zur Verfügung, die tastbare Markierungen und Löcher für die korrekte Platzierung der Kreuze beinhalten.
Die Bundeswahlleiterin hat angeordnet, dass alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten sind. Diese Regelung, die im Paragraf 45 der Bundeswahlordnung festgelegt ist, hat den Zweck, Rückschlüsse auf das Wahlverhalten zu vermeiden. Gerüchte in sozialen Medien, dass Stimmzettel mit einer fehlenden Ecke ungültig seien, sind jedoch unbegründet. Der Stimmzettel bleibt in jedem Fall gültig, was die Möglichkeit für alle Bürger stärkt, ihr Wahlrecht unabhängig von körperlichen Einschränkungen auszuüben, so Ruhr24.
Barrierefreies Wählen
Für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ist die Nutzung von Stimmzettelschablonen nicht neu. Diese wurden bereits seit der Bundestagswahl 2002 sowie der Europawahl 2004 bundesweit eingeführt. Die ersten Schablonen sind dafür konzipiert, Wählern zu helfen, ihre Stimme selbständig abzugeben. Auch Nicht-Mitglieder des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) können diese Schablonen anfordern, was eine inklusive Wählerschaft anstrebt. Entsprechende Informationen über die Anforderung sind sowohl auf den Seiten des DBSV als auch von der Bundeswahlleiterin einsehbar.
Die Bundesregierung erstattet die Herstellungskosten der Schablonen, um sicherzustellen, dass sie für alle Wahlberechtigten zugänglich sind. Wer Wahlhilfen benötigt, sollte diese rechtzeitig beim örtlich zuständigen Landesverein des DBSV anfordern. Frühzeitige Anfragen sind empfohlen, um eine rechtzeitige Lieferung zu gewährleisten, wie die Bundeswahlleiterin mitteilt. Bei der Wahl sind zudem Informationen zu barrierefreien Wahlräumen auf den Wahlbenachrichtigungen vermerkt. Wähler mit Mobilitätseinschränkungen können Wahlscheine für barrierefreie Wahlräume beantragen.
Aktuelle Informationen zur Wahl
Eine Unterstützung durch eine Hilfsperson ist ebenfalls möglich. Diese Person darf jedoch nur die Wünsche des Wählers erfüllen und muss die Informationen geheim halten. Für alle Wahlberechtigten besteht auch die Option der Briefwahl, die viele zusätzliche Erleichterungen bietet. Um die Wahl möglichst barrierefrei zu gestalten, werden auch Informationen und Begleitmaterialien in verschiedenen Formaten wie Punktschrift, Audio-CD oder Großdruck bereitgestellt.
Für aktuelle Informationen zur Wahl steht den Bürgern ein WhatsApp-Kanal zur Verfügung. Weitere Details und Hilfestellungen finden sich auf der offiziellen Website der Bundeswahlleiterin. Die umfassenden Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Bundestagswahl 2025 für alle Bürger, unabhängig von ihren körperlichen Voraussetzungen, eine Möglichkeit zur Stimmabgabe bietet.