In einem besorgniserregenden Vorfall hat das Hauptzollamt Lörrach bei einer Fahrzeugkontrolle auf der BAB 5 in Weil am Rhein eine unregistrierte Softair-Waffe sichergestellt. Der 26-jährige Fahrer, der angab, auf dem Weg nach Frankreich zu sein, wurde überrascht, als Zollbeamte im Kofferraum hinter einem zusammengeklappten Kinderwagen die Waffe entdeckten. Diese hatte keinen erforderlichen Kennzeichnungsstempel und war mit einer Bewegungsenergie von 1,4 Joule im illegalen Bereich.
Das Fehlverhalten des Fahrers hat schwerwiegende Konsequenzen: Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, und der Mann musste eine Sicherheitsleistung von 500 Euro leisten. Softair-Waffen, die als Nachahmungen echter Waffen gelten, dürfen nur unter strengen Richtlinien nach oder durch Deutschland transportiert werden. Waffen mit einer Energie über 0,5 Joule gehören zu den regulierten Kategorien und sind ohne das Kennzeichen „F im Fünfeck“ illegal.