Mit der Bundestagswahl 2025 tritt ein neues Wahlrecht in Kraft, das bereits im Vorfeld für Diskussionen sorgt. Dabei könnte dieses neue System gravierende Folgen für die politische Landschaft, insbesondere für die CDU im Südwesten Deutschlands, haben. Laut einem Bericht von ZVW, bestünde die Gefahr, dass Wahlkreise „verwaisen“, wodurch ein gewählter Abgeordneter zwar die Stimmenmehrheit in seinem Wahlkreis erhält, jedoch nicht im Bundestag vertreten ist.

Das Wahlrecht erlaubt den wahlberechtigten Bürgern, zwei Stimmen abzugeben: eine Erststimme für einen Direktkandidaten und eine Zweitstimme für eine Partei. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag, was bei der Bundestagswahl 2021 bereits zu einer Aufblähung des Parlaments durch Überhang- und Ausgleichsmandate führte. Diese werden jedoch mit der Reform abgeschafft, was bedeutet, dass Direktmandate künftig durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein müssen. Das hat direkte Auswirkungen auf die CDU, die traditionell viele Direktmandate gewinnt, so etwa 33 von 38 Wahlkreisen im Südwesten bei der letzten Wahl.

Wahlkreisverwaisung und politische Repräsentation

Besonders betroffen sind Wahlkreise in großen Städten wie Stuttgart, Mannheim und Freiburg, wo der Kampf um die Stimmen oft sehr knapp ist. Wenn die Wahlkreissieger aufgrund ungünstiger Zweitstimmen nicht ins Parlament einziehen können, besteht die Gefahr, dass diese Wahlkreise ganz ohne Vertreter dastehen – wie im Beispiel der Stadt Tübingen, das laut Tagesschau aufgeführt wird. Solch eine Situation könnte die politische Repräsentation der CDU in urbanen Gebieten verringern.

Das neue Wahlrecht zielt darauf ab, die Größe des Bundestags auf maximal 630 Abgeordnete zu begrenzen, was bereits seit 2002 die Sollgröße darstellt, jedoch bislang aufgrund von Überhangmandaten oftmals überschritten wurde. Bei der Bundestagswahl 2021 waren es 736 Abgeordnete, was durch die Reform nun vermieden werden soll.

Ein neues Wahlsystem für die Union

Das bestehende Wahlsystem ermöglicht es Parteien, die als verbundene Landeslisten antreten, vielfältige Stimmen zu erhalten. Die primäre Bedeutung kommt jedoch der Zweitstimme zu, die auch bei dieser Wahl wieder entscheidend ist. Die Befürchtungen der CDU basieren nicht nur auf der Anzahl ihrer Direktkandidaten, sondern auch auf Umfragen, die darauf hindeuten, dass sie zwar am 23. Februar stärkste Kraft werden könnte, jedoch möglicherweise nicht alle Kandidaten ins Parlament einziehen können.

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP, die die Wahlrechtsreform vorangetrieben hat, verweist darauf, dass das neue System die politische Landschaft stabilisieren könnte. Dies wird jedoch von der Union in Frage gestellt, da sie um ihre Position in mehreren wichtigen Wahlkreisen fürchtet. Der Verfassungsgerichtshof hat Teile der Reform bestätigt, andere Aspekte, wie die Sperrklausel, wurden jedoch gekippt.

Die Reform bleibt somit ein heiß diskutiertes Thema. Um die Auswirkungen auf das Wahlverhalten zu verstehen, bleibt abzuwarten, ob die Wahlkreise unter dem neuen System tatsächlich verwaisen werden oder ob dies eher eine Seltenheit darstellt.

Fazit

Die bevorstehende Bundestagswahl 2025 bringt mit dem neuen Wahlrecht grundlegende Änderungen mit sich, die sich sowohl auf die Sitzverteilung im Bundestag als auch auf die Repräsentation der Parteien auswirken können. Wie sich dies im Detail entwickeln wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ungewiss, doch die CDU, als eine der am meisten betroffenen Parteien, könnte vor neuen Herausforderungen stehen.