Der Kreistag in der Prignitz hat am 13. Februar 2025 eine umstrittene Regelung beschlossen, die als Rückschritt für die Pressefreiheit und politische Transparenz wahrgenommen wird. Während andere Kommunalparlamente ihre Sitzungen per Livestream übertragen und damit eine offene Debatte fördern, setzt der Kreistag auf Abschottung. Diese Entscheidung wirft Fragen über den Zugang der Öffentlichkeit zu wichtigen politischen Vorgängen auf und steht im Widerspruch zum Grundgedanken einer demokratischen Gesellschaft, die auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit angewiesen ist. Laut maz-online.de sollen sensible Themen in nicht-öffentlichen Sitzungen behandelt werden, was die öffentliche Kontrolle weiter einschränkt.

Eine spezifische Situation, die das neue Verbot veranschaulicht, ereignete sich im September 2024, als einem Journalisten das Fotografieren der Übergabe einer Tierschutzpetition mit über 6.300 Unterschriften untersagt wurde. Die Grundlage für diese Entscheidung war die jüngst erlassene Geschäftsordnung des Kreistags, die besagt, dass Ton- und Bildaufnahmen nur mit Zustimmung aller anwesenden Mitglieder zulässig sind. Diesen Schritt kritisierte ein Vertreter eines anderen Mediums und forderte klarere Regeln für den Medienzugang (nordkurier.de).

Neue Geschäftsordnung und Zustimmungspflicht

Die oben genannte Geschäftsordnung wurde am 5. Dezember 2024 beschlossen und beinhaltet, dass über die Zustimmung für Bild- und Tonaufzeichnungen zu Beginn jeder Sitzung abgestimmt werden muss. Ein Veto eines einzelnen Mitglieds ist ausreichend, um nachträglich eine solche Aufzeichnung zu untersagen, ohne dass dafür Gründe angegeben werden müssen. Diese Regelung erhöht die Unsicherheit und eröffnet Raum für möglichen Missbrauch, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wird, was für eine demokratische Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist.

Kreistagspräsident Michael Ballenthien (CDU) rechtfertigte diese Maßnahmen mit dem Argument, dass Bild- und Tonaufnahmen potenziell missbraucht werden könnten. Dabei wird jedoch übersehen, dass Transparenz und Datenschutz keineswegs in einem Widerspruch zueinander stehen müssen. In vielen anderen Gemeinden gibt es bereits Lösungen, die sowohl Datenschutz als auch Pressefreiheit berücksichtigen (maz-online.de).

Pressefreiheit als Grundrecht

Pressefreiheit ist in Deutschland ein fundamental verankertes Grundrecht, das die journalistische Arbeit sichern und die Gesellschaft informieren soll. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit und das Recht, Informationen zu beschaffen und zu verbreiten. Diese Prinzipien finden in der aktuellen Regelung des Kreistags eine bedenkliche Erosion, die die demokratische Grundordnung untergraben könnte. Die Vorgänge in der Prignitz stehen exemplarisch für einen besorgniserregenden Trend in der politischen Landschaft, der die öffentliche Kontrolle und das Recht der Bürger auf Information einschränkt (planet-wissen.de).

In einer Demokratie ist es unerlässlich, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar und dokumentierbar sind. Forderungen nach mehr Transparenz in der kommunalen Politik sind daher lauter denn je. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) äußerte bereits Bedenken gegen diese neue Zustimmungspflicht und verlangt klare, transparent definierte Kriterien für den Zugang der Medien zu den Sitzungen. In Anbetracht der Geschichte der Pressefreiheit in Deutschland erscheint die aktuelle Entwicklung als alarmierendes Signal für eine freiheitliche Gesellschaft.