Am 28. Januar 2025 fiel das Urteil gegen einen 56-jährigen Mann und seinen 30-jährigen Sohn am Landgericht Duisburg. Der Vater wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, der Sohn zu drei Jahren und drei Monaten, wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in insgesamt 185 und 125 Fällen. Beide Angeklagten hatten in organisierter Form Scheinfirmen gegründet, um verschiedenen Bauunternehmen bei der illegalen Beschaffung von Schwarzgeld zu helfen.
Die Verhaftungen erfolgten nach einer groß angelegten Durchsuchungsaktion, an der etwa 100 Beamte beteiligt waren. Dabei wurden die Hauptbeschuldigten durch Spezialkräfte des Zollkriminalamts festgenommen. Der Prozess, der am 7. Januar 2025 begann, wurde durch eine Verständigung zwischen Anklage, Verteidigung und Gericht erheblich beschleunigt. Nach nur vier Verhandlungstagen konnte das Gericht bereits das Urteil verkünden.