Ein 53-jähriger Pendler musste beim Überqueren der Grenze zu Basel aufgefordert, satte 2.050 Euro an Einfuhrabgaben für seine Luxusuhr zu zahlen – und das, obwohl er nicht einmal seine Uhr vorher angemeldet hatte! Der Vorfall ereignete sich Ende Januar, als das Hauptzollamt Lörrach den Berufstätigen im Zug kontrollierte.
Der Mann, der im schweizerischen Basel arbeitet, gab an, seine teure Armbanduhr bereits vor 1,5 Jahren in der Schweiz gekauft zu haben. Doch die Zollbeamten waren im Zweifelsfall strikt und fanden die unerklärte Einfuhrabgabe, die durch die verspätete Anmeldung in Deutschland fällig wurde. Ein schmerzhaftes Erwachen für den Pendler, der nicht nur mit seiner Luxusuhr blitzen konnte, sondern auch mit einem fetten Zollbetrag konfrontiert wurde.