Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, das Wahlergebnis der Tierschutzpartei bei der Brandenburgischen Landtagswahl gesondert auszuweisen. Diese Entscheidung (Az.: 6 C 5.23) fiel nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zuvor zugunsten der Tierschutzpartei entschieden hatte. Bei der Wahl im Jahr 2019 erhielt die Partei einen Zweitstimmenanteil von 2,6 Prozent, was im Kontext der Wahlberichterstattung des RBB als nicht ausreichend erachtet wurde, um eine separate Darstellung zu rechtfertigen.
In seiner Berichterstattung hat der RBB die Ergebnisse kleinerer Parteien, die weniger als 4 Prozent der Stimmen erreicht haben, unter der Rubrik „Andere“ zusammengefasst. Die Tierschutzpartei hatte argumentiert, dass diese Vorgehensweise ihre Chancengleichheit beeinträchtige, der RBB wiederum berief sich auf seine Freiheit des Rundfunks und die autonome Programmgestaltung. Der RBB hatte sich orientiert an der gängigen Fünf-Prozent-Hürde, wobei die Freie Demokratische Partei (FDP) trotz eines Ergebnisses von 4,1 Prozent gesondert ausgewiesen wurde, da sie bundespolitische Bedeutung hat.
Rechtsstreit um Chancengleichheit
Der Streitpunkt wurde im Rahmen einer Klage der Tierschutzpartei gegen den RBB verhandelt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das Konzept des RBB im Einklang mit seinem Programmauftrag steht. Der Bundesgeschäftsführer der Tierschutzpartei, Evgeni Kivman, äußerte sich enttäuscht über das Urteil und kritisierte die mangelnde Transparenz, die potenziellen Wählern entgegenstehe. Diese Entscheidung spiegelt die Herausforderungen wider, mit denen kleinere Parteien konfrontiert sind, wenn es um die Berichterstattung in den Medien geht.
Die Frage der Chancengleichheit für politische Parteien ist eine grundlegende Thematik im deutschen Rechtssystem. Gemäß dem Grundgesetz haben Parteien, solange sie nicht verboten sind, den Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Eine wichtige Facette dieser Thematik ist die Rundfunkfreiheit, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Wahrung von Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Der Medienstaatsvertrag verlangt eine breite Themen- und Meinungsvielfalt.
Aktuelle Entwicklungen im Rundfunk
In diesem Kontext spielt das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit eine entscheidende Rolle. Dieses Prinzip ermöglicht es den Rundfunkanstalten, die Bedeutung einer Partei differenziert zu bewerten, basierend auf Kriterien wie dem vorhergehenden Wahlergebnis, Mitgliedszahl oder parlamentarischer Vertretung. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Kriterien auch in der Berichterstattung über anstehende Wahlen Einfluss nehmen.
Die Berichterstattung über Wahlkämpfe zeigt einen weiteren Aspekt der öffentlichen Wahrnehmung und Chancengleichheit. In letzter Zeit gab es Kritik an der Auswahl der Kandidaten für TV-Duellen. So haben sowohl Robert Habecks (Grüne) Wahlkampfteam als auch die AfD rechtliche Schritte angedroht, nachdem sie in TV-Debatten nicht berücksichtigt wurden. Der öffentlich-rechtliche Sender ARD verteidigte jedoch seine Konzepte für die bevorstehenden Duelle, was auf die anhaltenden Spannungen rund um die mediale Darstellung von Parteien hinweist.
Insgesamt verdeutlicht der Fall der Tierschutzpartei die weitreichenden Implikationen, die die Entscheidungen der Medien und der Gerichte auf die politische Landschaft in Deutschland haben können. Während größere Parteien tendenziell mehr Sichtbarkeit erhalten, kämpfen kleinere Parteien um ihren Platz in der öffentlichen Diskussion.
Für die Tierschutzpartei bleibt die Frage der Fairness und der Gleichbehandlung im politischen Wettbewerb ein zentrales Anliegen, das auch in zukünftigen Debatten und Wahlen nicht aus dem Blickfeld geraten sollte.
Tagesspiegel berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht entschied, der RBB müsse das Ergebnis der Tierschutzpartei nicht gesondert ausweisen.
Merkur nennt die Verhandlung um die Darstellung von Wahlergebnissen als zentralen Streitpunkt im Rechtsstreit.
Tagesschau erläutert das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit in Bezug auf die Berichterstattung über politische Parteien.