Ein 29-jähriger Sattelzugfahrer aus dem Kreis Rastatt musste am späten Abend des 11. Februar 2025 auf der B10 bei Landau umkehren, da er keine Ausnahmegenehmigung für den Lkw-Verkehr vorlegen konnte. Ihm wurde ein Bußgeld von 100 Euro auferlegt. Auch ein ausländischer Lkw-Fahrer wurde gegen 1 Uhr früh zurückgeschickt und musste 125 Euro Sicherheitsleistung zahlen, weil er ebenfalls illegal auf dieser Strecke unterwegs war.

Auf der B10 gilt zwischen 22 und 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen, um die Anwohner vor Lärm zu schützen. Ausnahmen bestehen nur für Anlieger und den Lieferverkehr. Dieser Abschnitt ist häufig von Schwerlastverkehr in der Nacht betroffen, da viele Fahrer den rund 45 km langen Umweg über die A6 vermeiden möchten. Die Polizei wird weiterhin Kontrollen durchführen, um die Einhaltung des Verbots zu gewährleisten.