Zollbeamte am Hamburger Flughafen haben eine ungewöhnliche Entdeckung gemacht: In den Reisetaschen einer 58-jährigen Frau aus Istanbul fanden sie 21 lebende ungarische Blutegel der Art „Hirudo verbana“. Die Reisende gab an, die Blutegel für gesundheitliche Zwecke in der Türkei erworben zu haben, konnte jedoch keine Rechnungen oder Einfuhrdokumente vorlegen.
Die rechtlichen Konsequenzen für die Reisende könnten erheblich sein. Die Kosten für die Unterbringung und Pflege der Blutegel werden ihr in Rechnung gestellt, da sie gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz dafür verantwortlich ist. Zudem drohen ihr Bußgelder, da die ungarischen Blutegel unter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und der EU-Artenschutzverordnung stehen. Verstöße können Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.