In Flöha wird derzeit das letzte Teilstück der geplanten Ortsumgehung diskutiert, nachdem eine Klage eines Grundstücksbesitzers vor dem Bundesverwaltungsgericht zurückgenommen wurde. Diese Entscheidung eröffnet neue Möglichkeiten für den Bau, der darauf abzielt, die Ruhe im Stadtgebiet zu erhöhen und die Abgasbelastung zu reduzieren. Der Geschäftsführer einer Spitzen- und Gardinenfabrik hatte die Klage eingereicht, die jedoch von den Richtern als unbegründet eingestuft wurde. Nun liegt der Fokus auf einem weiteren Rechtsstreit, da die Grüne Liga Sachsen, ein Umweltverband, ihre Klage aufrecht hält und Verstöße gegen das Arten- und Klimaschutzrecht sowie Fehler bei der Trassenwahl rügt. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun über diese Klage entscheiden, die noch aussteht.

Die Ortsumgehung in Flöha umfasst eine geplante Strecke von etwa 1,7 Kilometern und soll über das Flöhatal führen. Geplant ist der Bau einer rund 600 Meter langen Brücke, die auf zehn Pfeilern errichtet werden soll. Laut Informationen von TAG24 wurde die Genehmigung für das Bauvorhaben bereits im August 2023 erteilt. Der erste Bauabschnitt der Umgehung ist seit 2012 befahrbar, endet jedoch im Osten von Flöha. Anwohner haben in der Vergangenheit immer wieder den Weiterbau gefordert, da sie von den aktuellen Verkehrsbelastungen betroffen sind.

Umweltschutz im Fokus

Oberbürgermeister Volker Holuscha hat betont, dass beim Bau der Umgehung der Umweltschutz berücksichtigt werden muss. Geplante Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in die Natur umfassen Aufforstungen und die Schaffung extensiven Grünlands. Die geplante Brücke wird mit einer Höhe von 15 Metern bereits im Vorfeld auf Bedenken stoßen, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die lokale Flora und Fauna geäußert werden. Im Rahmen des Rechtsstreits wird die Grüne Liga Sachsen nicht nur die Trassenwahl, sondern auch den Einfluss der Baumaßnahmen auf die lokale Tier- und Pflanzenwelt in den Vordergrund stellen.

Die Verhandlung zur Klage des Grundstücksbesitzers fand am Dienstag statt, während die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die verbleibende Klage der Grünen Liga Sachsen noch aussteht. In diesem Kontext ist zu beachten, dass Umweltverbände in Deutschland berechtigt sind, Klagen zu erheben, auch wenn sie nicht selbst unmittelbar betroffen sind. Dies geschieht im Rahmen von sogenannten Umweltverbandsklagen, die durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt sind. Diese Gesetze erlauben es anerkannten Verbänden, gegen behördliche Entscheidungen vorzugehen, die gegen umweltrechtliche Bestimmungen verstoßen könnten, wie es auch in der Webseite des Umweltbundesamtes erläutert wird.

Der genaue Zeitpunkt für eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist derzeit noch offen, während die Bürger Flöhas weiterhin auf den Fortschritt der Bauarbeiten hoffen und auf eine schnelle Klärung der rechtlichen Fragen drängen.