Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 10. Februar 2025 einen Rückruf für das Produkt „Can Besler, Crack it! – Golden Rosinen“ (getrocknet, kernlos) ausgesprochen. Der Rückruf betrifft Verpackungseinheiten mit 200 Gramm, die unter der Chargennummer D051224 und mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vom 31. Dezember 2026 gekennzeichnet sind. Der Grund für den Rückruf ist die nicht deklarierte Verwendung des Zusatzstoffes Schwefeldioxid auf der Verpackung, der insbesondere für Verbraucher mit Unverträglichkeiten ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellt.
Verbraucher, die das Produkt bereits gekauft haben, sollten vorsichtshalber auf den Verzehr verzichten. Der Konsum kann, besonders bei sensiblen Personen, schwere asthmatische Reaktionen hervorrufen. Schwefeldioxid wird in Lebensmitteln als Konservierungs- und Antioxidationsmittel eingesetzt und muss in Deutschland deklariert werden, wenn seine Menge 10 mg/kg oder mehr beträgt. Ein Blogger hebt hervor, dass Schwefeldioxid bei einigen Menschen Atembeschwerden und allergische Reaktionen auslösen kann.
Rückruf in mehreren Bundesländern
Gemäß HNA wurden die betroffenen Rosinen in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verkauft. Die Herstellerfirma, Zafer Großhandel GmbH, hat in der Vergangenheit wegen ähnlicher Probleme bereits ein Produkt zurückgerufen, da die Schwefeldioxidwerte zu hoch waren. Verbraucher, die das Produkt besitzen, können es auch ohne Kaufnachweis in die Verkaufsstelle zurückbringen, um den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Das Problem der fehlenden Deklaration ist nicht unüblich in der Lebensmittelproduktion. Häufige Gründe für Rückrufe sind unter anderem Verunreinigungen durch Bakterien, Pestizidrückstände oder fehlerhafte Kennzeichnungen, wie die Verbraucherzentrale in einem Artikel erläutert hat. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, rückrufbare Produkte zurückzunehmen, wenn diese nicht den Lebensmittelsicherheitsanforderungen entsprechen.
Als Verbraucher ist es wichtig, über aktuelle Produktwarnungen informiert zu sein. Das Portal lebensmittelwarnung.de, betrieben vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie den Bundesländern, bietet eine zentrale Anlaufstelle für solche Rückrufe. Nach einer Überarbeitung können Nutzer nun auch automatisierte Benachrichtigungen per E-Mail oder Push-Nachricht abonnieren, um schneller über potenzielle Risiken beim Lebensmittelkauf informiert zu werden.