In Großbritannien hat ein Paar, das im Mai 2019 eine beeindruckende Villa mit sieben Schlafzimmern für 32,5 Millionen Pfund (etwa 39 Millionen Euro) erwarb, einen bemerkenswerten Rechtsstreit wegen eines massiven Mottenbefalls gewonnen. Ein Gericht entschied, dass das Paar einen erheblichen Teil des Kaufpreises zurückerstattet bekommen muss, da der Verkäufer angeblich nichts von dem Ungezieferbefall oder anderen Mängeln gewusst hatte. Diese Aussage wurde vom Richter nicht akzeptiert, was auf die Schwere des Problems hinweist. Laut den Informationen von Weser Kurier berichtete der Anwalt der Kläger, dass das Paar in Spitzenzeiten täglich bis zu 100 Motten fangen musste.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass von der Rückerstattung etwa 6 Millionen Pfund (rund 7,1 Millionen Euro) für die Jahre der Nutzung der Villa abgezogen werden. Diese Regelung zeigt, wie ernst Ungezieferbefall in Immobilien genommen wird, insbesondere wenn er nicht ordnungsgemäß offengelegt wurde.

Rechtliche Grundlagen und Mietminderungen

Der Fall wirft interessante Fragen zur Mietminderung aufgrund von Ungezieferbefall auf. Mieter empfinden solche Mängel oft als erhebliche Beeinträchtigung und machen häufig von ihrem Recht auf Mietminderung Gebrauch. Allerdings neigen sie manchmal dazu, die Höhe der Mietminderung zu großzügig anzusetzen. Gerichte hingegen sind tendenziell zurückhaltender und gewähren meist höhere Mietminderungsquoten bei Ungezieferbefall. Ein Beispiel hierfür ist ein Urteil des Amtsgerichts Bremen, das in einem anderen Fall eine Mietminderung von 25 % bei erheblichem Mottenbefall zuließ. Diese Regelungen können auch dann gelten, wenn die Ursache des Mottenbefalls nicht nachweisbar ist, wie in den Erläuterungen von Anwalt.de erwähnt.

Im Allgemeinen ist der Vermieter verpflichtet, Ungezieferbefall zu beseitigen, wenn die Ursache nicht nachvollziehbar ist. Dabei trägt der Vermieter die Kosten für die einmalige Schädlingsbekämpfung, was auch durch Gerichtsurteile gestützt wird. Besonders wichtig ist dies für Mieter, die bei festgestelltem Ungezieferbefall Ansprüche auf Mietminderung, Ersatzvornahme oder Schadenersatz geltend machen können, wie es in Anwalt Online beschrieben wird.

Bedeutung für Mieter und Vermieter

Für Mieter kann es von erheblicher Bedeutung sein, die eigenen Rechte bei Ungezieferbefall zu kennen. Sie haben die Möglichkeit, Mängel selbst zu beheben und Aufwendungsersatz zu verlangen, sofern der Vermieter nicht innerhalb angemessener Frist handelt. Dies gilt besonders dann, wenn der Vermieter die Behebung des Mangels ernsthaft verweigert oder die Gesundheitsgefährdung durch den Ungezieferbefall offensichtlich wird. Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist in solchen Fällen nicht ausgeschlossen, wenn gravierende Gefahren bestehen.

Zusammenfassend zeigt der Fall des britischen Paares sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, dass Ungezieferbefall in Mietverhältnissen ernst zu nehmen ist, und dass sowohl Mieter als auch Vermieter über ihre Rechte und Pflichten umfassend informiert sein sollten.