In Worpswede und Grasberg warten zwei Cannabis-Clubs auf die Genehmigung zum Anbau von Cannabis. Beide Vereine haben bislang keine Lizenz erhalten, obwohl bereits Anträge eingereicht wurden. Der Club Canna-Planet hat seinen Anbau-Antrag im Oktober gestellt. Die zuständige Landwirtschaftskammer hat bis zu drei Monate Zeit zur Bearbeitung, gilt jedoch nur für vollständige Unterlagen. Der Vorsitzende Viktor Bolok wurde jedoch bereits von der Behörde informiert, dass sein Antrag „zwei bis drei Kleinigkeiten“ benötigt, bevor er genehmigt werden kann. Der Grasberger Cannabis-Social-Club geht ebenfalls davon aus, bald eine Genehmigung zu erhalten und hat bereits Details seines Jugendschutzkonzepts eingereicht.

Ein zentraler Aspekt für die Genehmigung der Anbauvereinigungen ist das Vorlegen eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts. Nach Vorgaben müssen die Clubs einen Präventionsbeauftragten benennen und dafür sorgen, dass dieser eine entsprechende Schulung absolviert. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht dabei im Vordergrund, ein entscheidendes Kriterium für die Lizenzvergabe. Weser-Kurier berichtet von parallel geplanten Bauvorhaben für die Anpflanzungshallen in Neu St. Jürgen und Grasberg. Die Clubs rechnen allerdings nicht mit einer schnellen Baugenehmigung durch den Landkreis Osterholz. Daher planen sie, zunächst Cannabis in kleinen Gewächshäusern anzubauen.

Jugendschutzkonzept und Anforderungen

Um die Genehmigungen zu erhalten, müssen die Clubs ein umfassendes Jugendschutzkonzept vorlegen, das die Anforderungen des § 23 Abs. 6 KCanG erfüllt. Dieses Konzept muss klar und detailliert darstellen, wie der Gesundheits- und Jugendschutz umgesetzt wird. Ein unzureichendes Beispiel wäre die einfache Aussage: „Cannabis wird nur an Clubmitglieder ausgegeben.“ Effektiver formuliert sollte jedoch auch die Notwendigkeit der Vorlage eines Personalausweises oder einer Clubkarte genannt werden. anwalt.de erklärt, dass der Zugang zu den Clubs nur für Erwachsene ab 18 Jahren möglich sein muss, und dass mindestens 200 Meter Abstand zu Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen eingehalten werden müssen.

Das Konzept muss auch Sicherheitsvorkehrungen gegen den Zugriff von Kindern und Jugendlichen sowie Maßnahmen bei potenziellen Gefährdungen des Wohls von Minderjährigen enthalten. Der Schutz vor Werbung, die Kinder und Jugendliche anziehen könnte, ist ebenfalls ein wichtiges Element. Die Clubs sind dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu dokumentieren und die Einhaltung der Regeln sicherzustellen.

Ausblick und Ziele

Der Grasberger Club hat die Hoffnung, demnächst mit dem Anbau beginnen zu können. Jannis Brinkmann vom Grasberger Club rechnet mit einer Genehmigung in den kommenden Tagen, mit dem Ziel, im März mit dem Anbau zu starten und die erste Ernte bis Mitte Mai einzufahren. Der Leitfaden zur Erstellung eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts bietet dabei wertvolle Orientierungshilfen für die Clubs, um die spezifischen Anforderungen zu erfüllen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.