Die geplante Einführung einer Umsatzsteuer auf Kurse und Exkursionen an Volkshochschulen (VHS) sorgt für Besorgnis in der Bildungslandschaft Deutschlands. Laut dem Weser Kurier hat ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums in Berlin bestätigt, dass ein entsprechender Entwurf derzeit in Arbeit ist. Dieser Schritt folgt auf die Umsatzsteuerpflicht, die seit 2023 für Kommunen gilt, mit dem Ziel, private Anbieter nicht zu benachteiligen, wie vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefordert.
Obwohl die neue Regelung nicht für alle 700.000 Veranstaltungen der rund 845 kommunal verankerten Volkshochschulen in Deutschland gilt, wird befürchtet, dass weiterhin Unklarheiten hinsichtlich der Definition steuerfreier Angebote bestehen bleiben. Aus- und Weiterbildung mit Schul- oder Hochschulcharakter sind von der Steuer ausgenommen, doch die genaue Abgrenzung zu anderen Angeboten ist laut einem Rechtsgutachten der Volkshochschulen unklar.
Forderungen nach Klarheit
Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) fordert dringend eine Klärung zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsangeboten. Wie volkshochschule.de berichtet, steht die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22a des Umsatzsteuergesetzes unter Druck. Obwohl diese Vorschrift grundsätzlich weiterhin gilt, gibt es einen zunehmenden Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen und Auslegungen, die negative Auswirkungen auf die Volkshochschulen haben könnten.
Politische Signale deuten darauf hin, dass die Bundesregierung im Jahr 2024 eine untergesetzliche Regelung zur Konkretisierung der Rechtslage einführen möchte. Der DVV strebt eine Regelung an, die Klarheit schafft und gleichzeitig Handlungsspielraum vor Ort gewährleistet. Außerdem hat der Verband dem Bundesfinanzministerium angeboten, bei den Beratungen der Bund-Länder Arbeitsgruppe Umsatzsteuer fachlich unterstützend zur Seite zu stehen.
Die Rolle der Volkshochschulen
Volkshochschulen stellen das größte Netzwerk der allgemeinen Weiterbildung in Deutschland dar und sind ein integral Bestandteil des Bildungswesens. Ihre Programmangebote umfassen politische, berufsbezogene, kulturelle, sprachliche und gesundheitliche Bildung sowie die Möglichkeit zum nachholenden Erwerb von Schulabschlüssen und Studienbegleitung, wie auf volkshochschule.de dargestellt.
Die Neuregelung könnte weitreichende Auswirkungen auf die VHS-Programme haben. Während die Übergangsfrist für die neue Umsatzsteuerregelung bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wurde, bleibt die Unsicherheit bestehen. Der DVV erhält breite zivilgesellschaftliche Unterstützung für seine Anliegen, was auf das große Interesse an einer klaren und fairen Regelung hinweist.