Eine 67-jährige Frau erhielt am 6. Februar 2025 eine alarmierende Mahnung von einem Onlineversandhaus. Sie sollte über 400 Euro begleichen, obwohl sie bei diesem Anbieter nie Bestellungen aufgegeben hatte. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice kam das Schockierende ans Licht: Ihre Daten waren offenbar von Unbekannten genutzt worden, um Waren an eine fremde Adresse zu bestellen.

Unklar bleibt, wie die Täter Zugang zu ihren persönlichen Informationen bekommen haben. Diese erschreckende Datenmissbrauchsaffäre wirft Fragen auf und zeigt, wie leicht es ist, Opfer von Online-Betrug zu werden.