Am 28. Januar 2025 kam es in Leimen zu einem schweren Vorfall, bei dem eine 17-Jährige von einem American-Staffordshire-Pitbull-Mix angegriffen wurde. Über die Gesundheitslage des Mädchens gibt es derzeit keine neuen Informationen, wie Rheinpfalz berichtet. Der Angriff führte zu erheblichen Verletzungen im Gesicht der jungen Frau. Der Hund wurde inzwischen vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Rodalben beschlagnahmt und im Pirmasenser Tierheim untergebracht.
Die Sicherstellung des Hundes erfolgte als Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Laut der Verwaltung der Verbandsgemeinde besteht keine weitere Gefahr von diesem Tier. Bevor der Hund wieder in die Obhut seiner Halterin gegeben werden kann, steht jedoch eine Begutachtung durch einen Sachverständigen an. Dieser Prozess könnte mehrere Monate dauern und wird mit dem Erstellen eines Gutachtens verbunden sein.
Ermittlungen und Vorwürfe
In einer parallel laufenden Prüfung wird die Eignung der Halterin des Hundes überprüft. Die Situation hat durch eine anfängliche Falschaussage der Eltern des Opfers an Brisanz gewonnen. Zunächst wurde behauptet, die Tochter sei beim Spaziergang von dem Hund angegriffen worden, jedoch stellte sich später heraus, dass der Vorfall in der Wohnung der Nachbarin stattfand. In der Folge haben Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen versuchter Strafvereitelung sowie fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Regelungen für Listenhunde
Die Thematik rund um Listenhunde wirft auch rechtliche Fragen auf. In Hessen gibt es spezifische Regelungen für Halter solcher Hunde. Hierunter fallen bestimmte Pflichten, die Wamiz namhaft macht. So ist beispielsweise eine behördliche Erlaubnis und ein positives Wesenstest erforderlich, um als Halter eines Listenhundes agieren zu können. Die Einstufung als gefährlicher Hund kann dabei nicht nur aufgrund der Rasse, sondern auch durch eine rasseunspezifische Einstufung erfolgen.
Die gesetzlichen Pflichten für Halter in Hessen umfassen unter anderem das Vorweisen eines einwandfreien Führungszeugnisses, einen Sachkundenachweis sowie die Chip- und Haftpflichtversicherung des Hundes. Des Weiteren müssen diese Hunde separat und an der Leine geführt werden, wobei der Leinenführer mindestens 18 Jahre alt, sachkundig und körperlich sowie geistig geeignet sein muss.
Diversität der Regelungen in Deutschland
Die rechtlichen Anforderungen an Hundehalter variieren in Deutschland stark je nach Bundesland. Der Artikel von anwalt.de hebt hervor, dass einige Bundesländer zwischen gefährlichen Hunden und solchen unterscheiden, die einen Wesenstest bestehen können. Während überall hohe Anforderungen an Halter von Listenhunden bestehen, existieren auch Ausnahmen, beispielsweise für Diensthunde oder Therapiehunde.
Insgesamt leben in Deutschland knapp acht Millionen Hunde in Haushalten, von denen ein Teil als Listenhunde eingestuft wird. Nach tödlichen Vorfällen mit Hunden im Jahr 2000 erließen viele Länder Verordnungen für gefährliche Hunde. Diese Regeln sollen sowohl die Sicherheit der Bevölkerung als auch den verantwortungsvollen Umgang mit Hunden fördern.