Zollbeamte des Hauptzollamts Regensburg haben kürzlich eine 27-jährige tschechische Staatsbürgerin an einem Autobahnrastplatz bei Waidhaus ins Visier genommen. Die Frau war mit einem in der Türkei zugelassenen Fahrzeug eines europäischen Premiumherstellers nach Deutschland eingereist. Ein wichtiger Aspekt: Die Fahrerin war nicht im Arbeitsverhältnis mit dem Fahrzeughalter und hatte das Auto nicht zu Ausfuhrzwecken gemietet.
Die Zöllner leiteten ein Steuerstrafverfahren gegen die Frau ein, da der Verdacht besteht, dass sie das Fahrzeug entgegen der Vorschriften genutzt hat. Die Situation wirft Fragen zur ordnungsgemäßen Verwendung von in der EU zugelassenen Fahrzeugen auf, vor allem wenn der Zulassungsinhaber nicht im Land ist. Der Fall zeigt, dass der Zoll auch im Straßenverkehr genau hinsieht und rechtliche Konsequenzen für Missachtungen drohen.